| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-11-03 |
Kommission
◆ Kommission will grenzüberschreitendes Arbeiten einfacher und digitaler gestalten
Parlament
◆ Europäisches Parlament fordert mehr Gleichberechtigung im Gesundheitswesen
◆ EU-Abgeordnete diskutieren über neue Regeln für die betriebliche Altersvorsorge
Nur etwa eine Woche vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die Reform des Gemeinsamen Asylsystems der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union hat der EuGH einen Meilenstein gesetzt im Hinblick auf die europäischen Mindeststandards bei der Versorgung von schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen während des sog. Dublin-Verfahrens a. F., in dem ein anderer Mitgliedstaat als der des tatsächlichen Aufenthalts für die schutzsuchende Person zuständig ist.
Die demographischen Entwicklungen hierzulande, die Folgen für die sozialen Systeme und die Fortentwicklung der international vernetzten Volkswirtschaften, um nur ein paar Aspekte zu benennen, führen zu künftig weiter zunehmendem Arbeitskräfte-, insbesondere Fachkräftemangel. Es ist daher wünschenswert und dringend, wie schon seit Jahrzehnten erkannt, Arbeitskräfte auch aus dem Ausland zu gewinnen, so dass die Thematik der Geeignetheit ausländischer Berufsausbildungen und akademischer Ausbildung ebenfalls hohe Bedeutung hat.
Mit der Richtlinie (EU) 2022/2381 („Führungspositionen-RL“) wurden geschlechterspezifische Quotenvorgaben für die Leitungsorgane börsennotierter Gesellschaften geschaffen. Die jüngsten unionsrechtlichen Entwicklungen geben Anlass, nationale Mindestanteilsgebote für weibliche bzw. männliche Belegschaftsvertreter im Aufsichtsrat auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu untersuchen.
Die Träger der deutschen gesetzlichen Rente-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung hoffen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts auf einen Kurswechsel im deutschen Insolvenzrecht. Geleistete Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen in Insolvenzverfahren sollen nicht länger angefochten werden können und der Insolvenzmasse zufließen.
Altersdiskriminierung/Ausschluss Mutterschaftszulage/Freiwillig vorzeitig Ruhestandsversetzte/Beamtenpension
Vorlegendes Gericht: Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien), vom 6.3.2026, Rechtssache C- 183/26; Parteien des Ausgangsverfahrens: Klägerin HE, Beklagte Administración del Estado (Subdirección General de Clases Pasivas u. a.)
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstreckt sich auch auf das Arbeits- und Sozialrecht. Die folgende Übersicht präsentiert die Entscheidungen des EGMR mit Relevanz für diese Rechtsbereiche. Diese Zusammenstellung basiert auf Informationen aus dem HSI-Report zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht.
EuGH, Urteil vom 4.6.2026, Rs. C-621/24 (Landkreis Schweinfurt ./. FB), ECLI:EU:C:2026:450 –
Anmerkung siehe Aufsatz von Prof. Dr. Dagmar Oppermann, Kassel, abgedruckt in diesem Heft S. 455 ff.
EuGH, Urteil vom 11.6.2026, Rs. C-216/25 (ZN ./. GSP Offshore SRL), ECLI:EU:C:2026:483 –
Anmerkung von Dr. Andreas von Medem, Köln
EuGH, Urteil vom 18.6.2026, Rs. C-522/24 (BG ./. Ministero della Difesa,), ECLI:EU:C:2026:498 –
Anmerkung von Dr. Thomas Dullinger, Wien
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