DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-03 |
Kommission
• Mitteilung der Europäischen Kommission zur Digitalisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
• Arzneimittelrecht und Patentrecht müssen abgestimmt reformiert werden
• Bei Änderungen von auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln will die Europäische Kommission schnell handeln
Die assoziierte Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung einer Person aufgrund ihres Näheverhältnisses zu einer dritten Person, die aus den Gründen des § 1 AGG diskriminiert wird. Diese Erscheinungsform der Diskriminierung findet in der Literatur vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit und hat auch die Rechtsprechung bisher nur selten beschäftigt. Sie dürfte gleichwohl verbreitet sein, etwa wenn Eltern kleiner Kinder bei der Besetzung von Stellen benachteiligt werden. Der EuGH hat sich bereits 2007 in der Rechtssache Coleman eindeutig positioniert, dass auch solche Formen der Diskriminierung unzulässig sind. Die Debatte um die Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158/EU im deutschen Recht, mit der auch die Erwerbsbeteiligung von Eltern gestärkt werden soll, gibt Anlass, sich der assoziierten Benachteiligung näher zu widmen.
Eignet sich die Europäische Säule sozialer Rechte als Kompass in Zeiten der Poly- bzw. Permakrise? Der vorliegende Beitrag untersucht diese Frage und beleuchtet dazu sowohl das bisher Erreichte als auch mögliche in die Zukunft gerichtete Perspektiven.
47 Entscheidungen des EuGH aus 12 Arbeitsrechtskomplexen haben Eingang in diesen Artikel der jährlich erscheinenden Fortsetzungsreihe gefunden. Neben Fragen aus den unterschiedlichen Bereichen der sozialen Sicherheit hat der Datenschutz einen besonderen Schwerpunkt geliefert. Aspekte des Diskriminierungsrechts sind neben dem Urlaubsrecht wiederkehrend ein Garant für farbenfrohe Entwicklungen.
RL 92/85/EWG
§§ 4, 5 KSchG
ArbG Mainz v. 2.5.2023, Rs. C-284/23 – Kläger: TC; Beklagte:
Haus Jacobus Alten- und Altenpflegeheim gGmbH
EuGH, Urteil vom 12.1.2023, Rs. C-356/21 (J. K. ./. TP S. A.), ECLI:EU:C:2023:9 –
Anmerkung von Dr. Sibylle Romero, Stuttgart
EuGH, Urteil vom 16.2.2023, verb. Rs. C-524/21 (IG ./. Agenţia Judeţeană de Ocupare a Forţei de Muncă Ilfov (C 524/21)) und C 525/21 (Agenţia Municipală pentru Ocuparea Forţei de Muncă Bucureşti ./. IM (C 525/21)), ECLI:EU:C:2023:100 –
Anmerkung von Dr. Gisela Hütter-Brungs, Bonn
EuGH, Urteil vom 6.7.2023, Rs. C-404/22 (Ethnikos Organismos Pistopoiisis Prosonton & Epangelmatikou Prosanatolismou (Eoppep) ./. Elliniko Dimosio), ECLI:EU:C:2023:548 –
Anmerkung von Dr. Andreas von Medem und Susanne Wegehaupt, Köln
EuGH, Urteil vom 13.7.2023, Rs. C-134/22 (MO ./. SM), ECLI:EU:C:2023:567 –
Anmerkung von Dr. Ansgar Kalle, Bonn
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