| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2008.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-02-15 |
Ministerrat:
Arbeitszeit und Zeitarbeit: Wieder keine Einigung
Betriebsrenten: Wieder keine Einigung
Parlament:
Parlament fordert existenzsichernde Mindestlöhne
Flexicurity in nationale Beschäftigungspolitik integrieren
Kommission:
Steuervergünstigungen für französische Solidarversicherung
Die Zukunft der Daseinsvorsorge
Kommt die Agentur für selten Krankheiten?
Keine Sonderrechte für freiwillige irische Krankenversicherung
Behandlungskosten für medizinische Großgeräte
Aktionsplan für berufliche Mobilität
Gerichtshof:
Auszahlungsverfahren für Sozialhilfe
Überstundenvergütung für Teilzeitarbeitnehmer
Kindergeld im Beschäftigungsland
Art. 12 EG und 49 EG
Urteil des EuGH vom 18. 12. 2007 – Rs. C-341/05 Laval un Partneri Ltd. ./. Svenska
Byggnadsarbetareförbundet, Svenska Byggnadsarbetareförbundets avdeling 1, Bygettan, Svenska Elektrikerförbundet
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Peter A. Köhler, München, abgedruckt in diesem Heft S. 65
Verordnung (EWG) Nr. 1612/68
Urteil des EuGH vom 18. 7. 2007 – Rs. C-212/05 Gertraud Hartmann ./. Freistaat Bayern
Anmerkung von Prof. Dr. Stamatia Devetzi, Hochschule Fulda, siehe S. 99 in diesem Heft
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