DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-05 |
Kommission
• EU-Kommission forciert digitale öffentliche Dienste
• Öffentliche Konsultation über wirksamen Insolvenzrahmen in der EU gestartet
• EU-Kommission führt Konsultation zur Dienstleistungsfreiheit durch
• TTYPE ist tot – es lebe TTYPE
• 13.000 EU Blue Cards jährlich sind der EU-Kommission zu wenig
• EU-Expertengruppe legt Bericht über Qualitätssicherung von Gesundheitssystemen vor
• Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge nicht umgesetzt
• Freier Handel mit Arzneimitteln
Aus den EU-Mitgliedstaaten
• Widerstand gegen Initiativen zur Normung von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen
• EU-Länderberichte 2016 und Deutsche Sozialversicherung
Statistik
• Beschäftigungsquoten steigen
In den vergangen zweieinhalb Jahren hat der EuGH das Verhältnis von Freizügigkeit und Diskriminierungsverbot bei sozialen Rechten von Unionsbürgern grundlegend neu bestimmt. Der Beitrag zeichnet diese Entwicklung nach und kritisiert sie als Aufgabe der Idee von einer Unionsbürgerschaft als grundlegendem Status aller Unionsbürger.
Im folgenden Beitrag sollen die wichtigsten Urteile des EuGH wiedergegeben und analysiert werden, die zu den Familienleistungen ergangen sind. Viele dieser Urteile – aber keineswegs alle – sind auf Grund von Vorlagebeschlüssen deutscher Sozialgerichte ergangen. Insbesondere auch aus diesem Grund verdient diese Rechtsprechung besondere Aufmerksamkeit.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der gegenwärtig kontrovers diskutierten Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Sozialleistungsausschlusses für wirtschaftlich inaktive Unionsbürger. Dabei wird auch die völkerrechtliche Zulässigkeit des Sozialleistungsausschlusses angerissen.
Rechtssache: C-354/16
Datum: 20. Juni 2016 (eingegangen am 27. Juni 2016)
Vorlegendes Gericht: Arbeitsgericht Verden
Richtlinie 80/987/EWG
EuGH, Urteil v. 25.2.2016, Rs. C-292/14 (Elliniko Dimosio ./. Stefanos Stroumpoulis, Nikolaos Koumpanos, Panagiotis Renieris, Charalampos Renieris, Ioannis Zacharias, Dimitrios Lazarou, Apostolos Chatzisotiriou)
Anmerkung von Sybille Romero, Stuttgart
Richtlinie 2004/38/EG; Verordnung (EG) Nr. 883/2004
EuGH, Urteil v. 25.2.2016, Rs. C-299/14 (Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen ./. Jovanna García-Nieto, Joel Peña Cuevas, Jovanlis Peña García, Joel Luis Peña Cruz)
Anmerkung von Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Frankfurt am Main
Die Tagung „Blickpunkt Sozialrecht in der Privatrechtspraxis“ wurde am 12.5.2016 bereits zum achten Mal von Prof. Dr. Olaf Deinert (Universität Göttingen) und Prof. Dr. Rainer Schlegel (Vizepräsident des Bundessozialgerichts) in Göttingen ausgerichtet. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand dabei das Thema „Aufnahme von Ausländern / Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt – Chancen und Grenzen“.
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