DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-03 |
Kommission
◆ Der digitale Wandel in der EU verlangt mehr Anstrengungen
Europäischer Rat
◆ Soziale Integration von Menschen mit Behinderungen
Europäische Einrichtungen
◆ Soziale Aspekte der länderspezifischen Empfehlungen gebilligt
Die ständigen Leserinnen und Leser von ZESAR wissen viel vom Europäischen koordinierenden Sozialrecht. Um es aber zu verstehen, reicht es nicht, möglichst vieles oder vielerlei zu wissen, sondern auf seine elementaren Fragen zureichende Antworten zu geben: Was fordert und bewirkt es und wie gestaltet es die Beziehungen zwischen EU und den Sozialgesetzen der Mitgliedstaaten?
Der Fünfte Senat des BAG hat 2023 eine Absenkung des Equal-Pay-Lohns durch Leiharbeitstarifverträge für zulässig gehalten, da er in der grundsätzlichen Möglichkeit der Durchzahlung des Lohns in einsatzfreien Zeiten eine Kompensation i.S.v. Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG sah. Mit dieser Entscheidung schien die Diskussion um die Absenkung des Equal-Pay durch Leiharbeitstarifverträge beendet.
Im österreichischen Pensionsrecht gibt es Bestimmungen, die Geldzahlungen zum Ausgleich des auftretenden Kaufkraftverlusts vorsehen. Die Berechnung erfolgt i.d.R. auf Basis des Gesamtpensionseinkommens, also der Gesamtheit aller Pensionseinkünfte. Fraglich ist, ob bei der Berechnung des Gesamtpensionseinkommens auch ausländische Pensionseinkünfte berücksichtigt, werden müssen.
Richtlinie 2003/88/EG; Art. 31 Abs. 2 GRCh
Vorlegendes Gericht: Tribunal Superior de Justicia del País Vasco (Bilbao) v. 5.7.2023, Rs. C-531/23 (Loredas) – Parteien des Ausgangsverfahrens: Rechtsmittelführerin: HJ; Rechtsmittelgegner: US, MU
EuGH, Urteil vom 22.2.2024, Rs. C-649/22 (XXX ./. Randstad Empleo ETT SAU, Serveo Servicios SAU, vormals Ferrovial Servicios SA, Axa Seguros Generales SA de Seguros y Reaseguros), ECLI:EU:C:2024:156 – Anmerkung von Dr. Alberto Povedano Peramato und Fiona Bender, Köln
EuGH, Urteil vom 27.6.2024, Rs. C-41/23 (Peigli(i)), ECLI:EU:C: 2024:554 – Anmerkung von Alexandra Ritter und Miriam Hörnchen
Europäisches Arbeits- und Sozialrecht in Mittel- und Osteuropa Tagung an der Karls-Universität Prag
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