DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-03 |
Kommission
• Dimensionen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
• Akuter Fachkräftemangel hält an
• Praktika als Einstieg in den Job
Parlament
• Mehr europaweite Chancengleichheit
• Besserer Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Asbest
Europäische Einrichtungen
• Gewerkschaftsstudie zeigt wichtige Fragestellungen auf
Am 9.12.2021 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgelegt. Damit kommt Kommissionspräsidentin von der Leyen ihrem Versprechen nach zu „prüfen, wie die Arbeitsbedingungen von auf Online-Plattformen Beschäftigten verbessert werden können“. Zugleich wird ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Säule sozialer Rechte vorgelegt. Der Richtlinienentwurf bildet die zentrale Grundlage für die anstehenden Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission, weshalb sich die folgende Analyse auf ihn konzentriert.
Anlässlich einer aktuell in Deutschland ergangenen höchstrichterlichen Entscheidung, wonach die posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäter ein Versicherungsfall wie eine Berufskrankheit sein kann, bietet der Beitrag einen Überblick auf drei Nachbarstaaten, in denen psychische Erkrankungen bereits seit vielen Jahren Berufskrankheiten sein können. Da Deutschland bislang nur den psychisch vermittelten Arbeitsunfall kannte, ist dies Neuland und jedenfalls aufschlussreich.
Klagen über eine überbordende Bürokratielast gehören gerade mit Blick auf das Sozialversicherungsrecht zu den Allgemeinplätzen. Wer schon einmal eine A1-Bescheinigung beantragt hat, weiß, dass diese allerdings nicht völlig unbegründet sind. Gleichzeitig sind die mit einer A1-Bescheinigung dokumentierten Angaben in vielen Fällen nicht ausreichend belastbar, was zu einer Minderung des sozialen Schutzniveaus in der EU führt, und die Durchsetzung der nationalen sozialrechtlichen Vorgaben erschwert.
VG Karlsruhe, Vorlagebeschl. v. 24.4.2023, Rs. C-349/23
Urteil des EuGH vom 16.2.2023, Rs. C-710/21 (IEF Service GmbH), ECLI:EU:C:2023:109 –
Anmerkung von Mag. Denise Höllinger, Linz
Urteil des EuGH vom 15. 6. 2023, Rs. C-411/22 (Thermalhotel Fontana Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H.), ECLI:EU:C:2023:490 –
Anmerkung von Dr. Lydia Bittner, Halle/Saale
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