DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-04 |
Parlament:
• Neue EU-Datenschutzverordnung schränkt Servicequalität in der Sozialversicherung ein
• EP-Ausschuss votiert für 10 Schuljahre vor der Krankenpflegeausbildung
• Reform der Vergaberegeln weitgehend akzeptiert
• EP will Arzneimittel schneller zur Verfügung gestellt wissen
Rat:
• Irlands Ratspräsidentschaft
• Finanztransaktionssteuer kommt
Kommission:
• Andor kündigt wiederholt „Sozialinvestitionen“ an
• Die sieben Prioritäten der Digitalen Agenda
• ESCO: Europäische Klassifizierung für Qualifikationen und Berufe
• Andor will neue Entsenderegeln
• Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
• Spanien: Auch noch 2013 Beschränkung für Rumänien
• Neue Richtlinie für ärztliche Verschreibungen im EU-Ausland
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss:
• EWSA sieht keinen Mehrwert beim Europäischen Soziallabel
• Klinische Prüfungen
Angesichts der rasanten Entwicklung der Informationstechnologie ist eine nationale wie europäische Anpassung und Ergänzung der Datenschutzregeln erforderlich. Die auf EU-Ebene geplante Reform des gesamten Datenschutzrechts würde den bisherigen deutschen Datenschutz im BDSG und den Landesdatenschutzgesetzen sowie weitgehend den bereichsspezifischen Datenschutz außer Kraft setzen.
Ob Sozialversicherungsträger dem Kartellrecht unterfallen, bleibt aus zwei Gründen aktuell: durch eine gesetzliche Neuregelung und durch immer wieder neue (befürwortende) Stimmen aus der Literatur, die den im Urteil AG2R Prévoyance bestätigten Sonderweg des EuGH, Sozialversicherungsträger vom Kartellrecht auszunehmen, als verfehlt entlarven.
Aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Arbeitsgerichts Passau hatte der EuGH im November 2012 erneut Gelegenheit, sich mit den Auswirkungen der europarechtlichen Vorgaben zum Mindestjahresurlaub (Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG) auf „Störfälle“ des nationalen Urlaubsrechts zu befassen.
Arbeitnehmer mit türkischer Staatsbürgerschaft in Österreich unterliegen i. d. R. dem österreichischen Sozialversicherungsrecht aufgrund von Pflichtversicherungen in Zweigen der Sozialversicherung, weshalb den sozialrechtlichen Aspekten im Verhältnis Türkei – Österreich besondere Bedeutung zukommt.
Rechtssache: C-458/12
Datum: 11.10.2012
Vorlegendes Gericht: Tribunale di Trento (Italien)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Lorenzo Amatori u. a.
Beklagte: Telecom Italia SpA, Shared Service Center Srl
Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG
EuGH, Urteil v. 5. 7. 2012, Rs. C-141/11 Torsten Hörnfeldt ./. Posten Meddelande AB –
Anmerkung von Prof. Dr. Gustav Wachter, Innsbruck
Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG
EuGH, Urteil v. 8 .11. 2012, verbundene Rs. C-229/11 (Alexander Heimann) und C-230/11 (Konstantin Toltschin) –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Alexius Leuchten und Corinne Klapper, abgedruckt in diesem Heft S. 114 ff.
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