DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-30 |
Kommission
• Europäischer Gesundheitsdatenraum
• Verstoß gegen EU-Wettbewerbsvorschriften
• Mit vier Milliarden Euro gegen den Krebs
Parlament
• Ein Recht auf Nichterreichbarkeit
Aus den Mitgliedstaaten
• Aktuelle Renten: Entwicklungen in Mittel- und Osteuropa
• Beschäftigungstrends in der Corona-Pandemie
Europäische Einrichtungen
• Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten
Artikel 11 der RL 2019/1158/EU verpflichtet zum Diskriminierungsschutz bei Inanspruchnahme der in der Richtlinie vorgesehenen Rechte für Eltern und pflegende Angehörige. Im folgenden Teil I wird analysiert, inwieweit das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts diesem Schutzauftrag gerecht wird. In Teil II (abgedruckt im nächsten Heft der ZESAR) werden weitere Maßnahmen zum Abbau von Stereotypisierungen bei der Übernahme von Care-Arbeit und Fragen der Rechtsdurchsetzung betrachtet.
Die EU-Arbeitnehmergrundrechte beinhalten wichtige Aussagen zu konkreten Fragen in der aktuellen Corona-Krise. Besondere Bedeutung hat dabei die Solidarität als Hintergrund der sozialen Grundrechte der EGRC.
Die WO-Entscheidung des EuGH (abgedruckt in diesem Heft S. 180 ff.) behandelt erstmals ausführlicher das Verhältnis zwischen Wanderarbeitnehmerverordnung und Patienten-Richtlinie und kommt über eine primärrechtskonforme Auslegung beider Rechtsakte zu dem Ergebnis, dass in Dringlichkeitsfällen eine Vorabgenehmigung für die grenzüberschreitende Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung nicht gefordert werden dürfe.
(1) Rechtssache: C-518/20
Datum: 18.12.2020
Vorlegendes Gericht: Bundesarbeitsgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: XP
Beklagter: St. Vincenz-Krankhaus GmbH
(2) Rechtssache: C-514/20
Datum: 13.10.2020
Vorlegendes Gericht: Bundesarbeitsgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: DS
Beklagter: Koch Personaldienstleistungen GmbH
Urteil des EuGH vom 23.9.2020, Rs. C-777/18 (WO . /. Vas Megyei Kormányhivatal), ECLI:EU:C:2020:745 – Anmerkung von Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Regensburg
Urteil des EuGH vom 1.12.2020, Rs. C-815/18 (Federatie Nederlandse Vakbeweging . /. Van den Bosch Transporten BV, Van den Bosch Transporte GmbH, Silo-Tank Kft.), ECLI:EU:C:2020:976 –
Anmerkung von Prof. Dr. Peter Hantel, Wildau
Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, europäisches und deutsches Arbeitsrecht der Universität Bayreuth schreibt – wie schon im Vorjahr – für das Jahr 2021 den Bayreuther Dissertationspreis für europäisches Arbeitsrecht aus. Der Preis wird für herausragende Dissertationen in deutscher oder englischer Sprache auf dem Gebiet des europäischen Arbeitsrechts vergeben, das neben dem Recht der Europäischen Union auch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Sozialcharta umfasst. Mit dem Preis sollen rechtswissenschaftliche Leistungen bei der Erforschung der Grundlagen und/oder praxisrelevanter Fragestellungen des europäischen Arbeitsrechts anerkannt und gefördert werden.
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