DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-02 |
Parlament:
• Mehr Kompetenzen des EP beim Jahreswachstumsbericht?
• Workshop des Gesundheitsausschusses zu Medical Devices
• Parlamentstagungskalender an EuGH-Urteil angepasst
Kommission:
• EU-Kommission will Tabakkäufer schockieren
• Verordnung zur Verhinderung von Flugzeugunfällen
• Barrierefreier Zugang zu Webseiten öffentlicher Stellen
• Schnellwarnsystem für menschliches Gewebe gestartet
• EU-Kommission will modernere Insolvenzvorschriften einführen
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss:
• EWSA unterstützt EU-Datenbank für Drogenausgangsstoffe
• Öffentliche Verwaltungen sollen Cloud-aktiv werden
• Seelische Gesundheit
• Soziale Landwirtschaft
• EWSA erfindet „Goldenes Dreieck des europäischen Sozialmodells“
• UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
• EWSA: TÜV-Plakette soll EU-harmonisiert werden
Aus den EU-Mitgliedstaaten:
• UK Stafford-Hospital: Skandal mit tödlichen Folgen
• Spaniens Rekordarbeitslosigkeit, Schrumpfung und Regierungskrise
Traditionell regelt das koordinierende Sozialrecht der Union mit Art. 17 bis 35 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Art. 22 bis 32 der Durchführungs-VO (EG) Nr. 987/2009 die Rechte der Bürger eines Mitgliedstaats der Union, in einem anderen Mitgliedstaat Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) nachzufragen. Mit der Patienten-Richtlinien 2011/24/EU v. 9. März 2011 (Amtsblatt Nr. L 88 vom 4.4.2011 S. 45–65) tritt an die Seite dieser traditionellen Ansprüche ein neues Recht auf grenzüberschreitende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen.
In diesem zweiten Teil zur Reform des EU-Datenschutzrechts geht es zum einen um die Auswirkungen des Kommissionsentwurfs auf die Pläne der Bundesregierung für eine nationale Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz, die sich vor dem Hintergrund der DS-GVO als obsolet erweisen könnten.
Die Schaffung einer effektiven grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im EU-Binnenmarkt ist sicherlich eines der ehrgeizigsten und schwierigsten Projekte in der Geschichte der Union. Nach zögerlichen Anfängen war es vor allem die Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten, die wesentliche Impulse zu einem Ausbau der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gesetzt hat.
Arbeitsgericht Nienburg
Teilzeitarbeit / Erholungsurlaub
(Anmerkung von Tom Stiebert / Shirin Imani, Bonn)
Richtlinie 1999/70/EG
Urteil des EuGH v. 18. 10. 2012, Rs. C 302/11 bis C 305/11 Rosanna Valenza (C 302/11 und C 304/11), Maria Laura Altavista (C 303/11), Laura Marsella, Simonetta Schettini, Sabrina Tomassini (C 305/11) ./. Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
Anmerkung von Dr. Erika Kovács, Wien
Art. 12 EG, 17 EG, 18 EG und 39 EG
Urteil des EuGH v. 25. 10. 2012, Rs. C-367/11 Déborah Prete ./. Office national de l‘emploi –
Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fulda / München
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