DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-04 |
Rat
• Rat tagte zur sozialen Dimension Europas
• Nationale Kontaktstellen zur EU-Patientenmobilität sind nahezu unbekannt
• Trilogverhandlungen zu Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika starten
Kommission
• Angemessene Altersbezüge sind auch in Zukunft möglich
• Hilfe für Langzeitarbeitslose
• Horizon 2020-Arbeitsprogramm 2016/17 fördert gesundes Altern und personalisierte Gesundheitsfürsorge
• EU-Kommission prüft Entsenderichtlinien auf Missbrauch
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
• Mindestlohn und Gleichbehandlung im Fokus des EWSA-SOC
Europäische Gruppierungen
• ESIP-Position zur Rehabilitation und beruflichen Wiedereingliederung im EU-Parlament präsentiert
• Personalisierte Medizin: Kostenfluch oder Patientensegen?
• Debatte auf europäischer Ebene zu Arzneimittelpreisen
Aus den EU-Mitgliedstaaten
• Deutsche Krankenkassen können zur Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern verpflichtet werden
Blick über die EU-Grenzen
• Schweizer Sozialversicherung hat 806 Milliarden Franken Finanzkapital
Internationale Organisationen
• Anzahl von Menschen über Sechzig verdoppelt sich bis 2050
• Empfehlungen an die EU zur UN-Behindertenrechtskonvention
• WHO erforscht Einfluss kultureller Faktoren auf die Gesundheit
Statistik
• Eurostat belegt höheres Armutsrisiko für Menschen mit Behinderung
• EU entwickelt sich sehr langsam nachhaltig
• 2,3 Millionen Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger in 2014 erstmals erteilt
Die Rechtsetzung auf dem Gebiet des Europäischen Arbeitsrechts weist seit geraumer Zeit eine Phase der Stagnation auf. Rechtsakte, die erlassen werden, erschöpfen sich in Aktualisierungen oder Einarbeitung von Rechtsprechung des Gerichtshofs oder sind um die Durchsetzung bestehenden Rechts bemüht. Der nachstehende Beitrag versucht in einer Analyse nach Gründen dieser Entwicklung zu suchen und davon ausgehend den Blick in die Zukunft zu richten.
Der vorliegende Beitrag stellt einleitend die vom EuGH in der Rs. Alimanovic entschiedene Fallvariante in Abgrenzung zu anderen, in der jüngeren Zeit ergangenen Entscheidungen vor. Danach werden mögliche Gründe für die erheblichen argumentativen Lücken des Urteils erörtert bevor abschließend der Ertrag zum Sekundärrecht kritisch gewürdigt wird.
Deutsche Schutzvorschriften für behinderte Menschen finden mindestens dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis deutschem Recht unterliegt und die Beschäftigung auf deutschem Staatsgebiet erfolgt. Doch gelten diese Vorschriften auch dann, wenn der behinderte Mensch unter ausländischem Arbeitsvertragsstatut in Deutschland arbeitet oder wenn er, auch zeitweilig oder teilweise, im Ausland eingesetzt wird? Der vorliegende Aufsatz untersucht in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Rechtssache: C-187/15
Datum: 24.4.2015
Vorlegendes Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: J. P.
Beklagter: Land Nordrhein-Westfalen
Art. 18 AEUV und Art. 45 Abs. 2 AEUV; VO (EG) Nr. 883/2004; RL 2004/38/EG
EuGH, Urt. v. 15.9.2015, Rs. C-67/14 (Nazifa Alimanovic et al.) –
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jena
RL 2000/78/EG
Urteil des EuGH v. 21.1.2015, Rs. C-529/13 Georg Felber ./. Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur –
Anmerkung von Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, Salzburg
Der Einladung des Vereins zur Förderung der Arbeitsrechtsvergleichung und des internationalen Arbeitsrechts e. V. sowie des Institutes für Arbeitsrecht der Universität Göttingen zum 13. Göttinger Forum zum Arbeitsrecht am 13. 11. 2015 folgten auch dieses Jahr wieder rund 130 Gäste aus Wissenschaft und Praxis. Einführend stellte Prof. em. Dr. Hansjörg Otto (Vorsitzender des Fördervereins) das diesjährige Thema „Wen schützt das Arbeitsrecht – Die personelle Reichweite des arbeitsrechtlichen Schutzes in einer sich verändernden Arbeitswelt“ vor und übergab das Wort an die Referenten.
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