DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-09 |
Kommission:
• Barroso will Banken- und Haushaltsunion
• Elektronische Gesundheitsdienste
• Steuertrends in der EU 2012
• EU-Kommission startet Pilotprojekt „Dein erster EURES-Job“
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss:
• Datenschutz: Warum Verordnung statt Richtlinie?
Europäische Gruppierungen:
• „Die Wirtschaftskrise darf nicht zu einer gesundheitlichen Krise werden“
• Kampagne gegen Depression am Arbeitsplatz
Aus den EU-Mitgliedstaaten:
• Ausländische Akademiker, Blue Card und Osteuropäer
• Renteneintrittsalter: Polen hebt an, Frankreich senkt ab
Nach wie vor wird heftig um den Erlass einer Richtlinie über die konzerninterne Entsendung von Drittstaatsangehörigen gerungen. Nachdem sich die Richtlinie vor allem auf Regelungen des öffentlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechts konzentriert, haben die mit ihr verbundenen arbeitsrechtlichen Probleme bislang nur wenig Aufmerksamkeit gefunden. Der nachfolgende Beitrag stellt diese zur Diskussion.
Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Betriebsübergängen sind Legion (in der arbeitsrechtlichen Sammlung „AP“ sind derzeit über 400 Entscheidungen des zuständigen 8. Senats des BAG zum Betriebsübergang abgedruckt) – nicht jedoch die Entscheidungen zu Betriebsübergängen mit internationalem Bezug. Es handelt sich dabei vor allem um die Verlagerung eines Betriebes vom Inland in das Ausland.
Trotz einer Erleichterung der Beweislast im AGG ist der Nachweis einer Diskriminierung im Einstellungsverfahren nur äußerst schwer zu erbringen, weil der abgelehnte Bewerber im Regelfall nicht über genügend Informationen verfügt, um Tatsachen geltend zu machen, die auf eine Diskriminierung schließen lassen.
Richtlinie 2000/78/EG
Rechtssache: C-78/12
Datum: 17. 4. 2012
Vorlegendes Gericht: Juzgado de lo Social número 1 de Córdoba (Spanien)
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH vom 20. 10. 2011 – Rs. C 225/10 Juan Pérez Garcia, José Arias Neira, Fernando Barrera Castro, Dolores Verdún Espinosa als Rechtsnachfolgerin des José Bernal Fernández ./. Familienkasse Nürnberg –
Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, München / Fulda
Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG und 2006/54/EG
Urteil des EuGH vom 19. 4. 2012 – Rs. C-415/10, Galina Meister ./. Speech Design Carrier Systems GmbH –
Anmerkung von Thomas Schmidt, Berlin, abgedruckt in diesem Heft S. 417 ff.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG
Urteil des EuGH vom 7. 6. 2012 – Rs. C-132/11, Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt Gesellschaft mbH ./. Betriebsrat Bord der Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt Gesellschaft mbH –
Anmerkung von Dr. Gerrit Forst, Bonn
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