DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-04 |
Rat
• Programm der schwedischen Ratspräsidentschaft
Kommission
• 2023 ist Europäisches Jahr der Kompetenzen
• Einführung eines Europäischen Behindertenausweises
• Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Stellung von Frauen
Aus den Mitgliedstaaten
• Französische Regierung stellt Pläne für Rentenreform vor
• Plattformarbeit: Fahrtmindestlohn für Uberbeschäftigte in Frankreich
Die neue Mindestlohn-RL 2022/2041 soll unionsweit angemessene Mindestentgelte sicherstellen. Dazu setzt sie auf die Regelung der Aktualisierungsverfahren bei bestehenden nationalen Mindestlöhnen und auf die Förderung von Tarifverhandlungen. Beides ist im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Union problematisch. Hier und auch bei der Umsetzung der Richtlinie stellen sich vor allem Fragen zum Verhältnis zur nationalen Tarifautonomie, die in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 GG grundgelegt wird. Welchen rechtlichen Gehalt hat also die zum Teil euphorisch begrüßte Richtlinie?
Mit der Einführung einheitlicher Bewertungskriterien für eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit und einer standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen in der EU transparent. Das sollte auch für Unternehmen der Gesundheitsversorgung Anlass sein, sich mit den bestehenden Nachhaltigkeitsrisiken und der eigenen Nachhaltigkeitsleistung auseinanderzusetzen.
Nachdem das Europäische Parlament bereits am 10.3.2021 einen Vorschlag für eine europäische Wertschöpfungsketten-Richtlinie vorgelegt hatte, hat die Kommission am 23.2.2022 ihren Vorschlag einer Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 veröffentlicht („RL-EK“). Während der Rat der Europäischen Union den RL-EK entschärfen will, lässt sich die Tendenz der Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments durch den Berichtsentwurf der niederländischen Berichterstatterin, Lara Wolters, bereits erahnen. In ihrem unter dem 7.11.2022 vorgestellten Bericht („RL-EP“) sieht sie zahlreiche Verschärfungen des RL-EK vor.
Tribunal Superior de Justicia de las Islas Baleares
Menschen mit Behinderungen/Angemessene Vorkehrungen
Urteil des EuGH vom 13.10.2022, Rs. C-199/21 (DN ./. Finanzamt Österreich), ECLI:EU:C:2022:789 –
Anmerkung von Hon.-Prof. Dr. Bernhard Spiegel, Wien
Urteil des EuGH vom 22.9.2022, Rs. C-120/21 (LB), ECLI:EU:C:2022:718 –
Anmerkung von Dr. Daniel Kiesow
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