Die neue Mindestlohn-RL 2022/2041 soll unionsweit angemessene Mindestentgelte sicherstellen. Dazu setzt sie auf die Regelung der Aktualisierungsverfahren bei bestehenden nationalen Mindestlöhnen und auf die Förderung von Tarifverhandlungen. Beides ist im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Union problematisch. Hier und auch bei der Umsetzung der Richtlinie stellen sich vor allem Fragen zum Verhältnis zur nationalen Tarifautonomie, die in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 GG grundgelegt wird. Welchen rechtlichen Gehalt hat also die zum Teil euphorisch begrüßte Richtlinie?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-04 |
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