DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-04 |
Rat
◆ Rat einigt sich auf Mandat für das Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“
Mitteilungen aus Verbänden/Institutionen
◆ Familienpolitik allein kann demografische Herausforderungen nicht bewältigen
◆ Die Bedeutung von Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik für resiliente Volkswirtschaften
Es ist nicht lange her, da lagen bereits Vorlagefragen zum Kirchenaustritt als Kündigungsgrund beim EuGH. Der aber schwieg, weil das Verfahren zuvor einvernehmlich beendet wurde (Anerkenntnisurteil v. 14.12.2023 – 2 AZR 130/21). Nun aber hat das BAG wieder vorgelegt, mit etwas anderen, grundsätzlicher formulierten Fragen. Ihre Antwort kann zum Lackmus-Test des kirchlichen Arbeitsrechts werden. Der Autor ist Verfahrensbevollmächtigter auf Seiten der Kirche und schildert auf Bitten der Schriftleitung hin seine Sicht der Dinge.
Der Beitrag schließt an die Ausführungen in ZESAR 9-2024 an; stand dort die Klärung der primärrechtlichen Grundlagen im Mittelpunkt der Darstellung, bemüht sich der zweite Teil um die internationalrechtlichen Dimensionen des Themas. Fragen der Wirkungen von Kollisionsnormen, deren Anknüpfungen und der Koordinationsnormen stehen im Mittelpunkt des Interesses.
Der Datenschutz übernimmt das Europäische Arbeitsrecht. So könnte man den Inhalt der aktuellen Zusammenstellung der aktuellen Rechtsentwicklung dieser Fortsetzungsserie skizzieren. Bis- her lagen die Schwerpunkte jeweils insbesondere im Bereich der Diskriminierung. In diesem Jahr jedoch bildet der Gliederungspunkt DSGVO/Datenschutz (abgedruckt ZESAR 11/12-2024) die weitaus größte Gruppe der 43 Entscheidungen des EuGH, die in der vorliegenden Ausgabe ZESAR 10-2024 und in der anschließenden Ausgabe ZESAR 11/12-2024 dargestellt werden sollen.
BAG, Vorlagebeschluss vom 23.5.2024 – 6 AZR 155/23 (A) –
Parteien des Ausgangsverfahrens: Kläger: DF; Beklagte: V GmbH
Neue (an die jeweilige Regierung zugestellte) Verfahren Nr. 38437/22 (Puljić ./. Kroatien) (2. Sektion) – eingereicht am 3.8.2022 – zugestellt am 9.1.2024
Nr. 52147/21 (Militaru ./. Rumänien) (4. Sektion) – eingereicht am 7.10.2021 – zugestellt am 15.2.2024
Nr. 7421/17 (Gewerkschaft des Kernkraftwerks Tschernobyl ./. Ukraine) (5. Sektion) – eingereicht am 21.12.2016 – zugestellt am 8.1.2024
Urteil (2. Sektion) vom 26.3.2024 – Nr. 54699/14 (Kartal ./. Türkei)
Urteil (2. Sektion) vom 19.3.2024 – Nr. 84388/17 (Kural ./. Türkei)
(Un –)Zulässigkeitsentscheidungen Entscheidung (3. Sektion) vom 30.1.2024 – Nr. 28003/15 (Vanchev ./. Bulgarien)
Neue (an die jeweilige Regierung zugestellte) Verfahren Nrn. 10152/21 und 60273/21 (Milošević ./. Serbien) (4. Sektion) – eingereicht am 10.2.2021 und 24.11.2021 – zugestellt am 7.3.2024
Nr. 50519/21 (Kalinova ./. Bulgarien) (3. Sektion) – eingereicht am 30.9.2021 – zugestellt am 15.2.2024
Nr. 40283/19 (Azevedo da Silva Barbosa ./. Portugal) (4. Sektion) – eingereicht am 19.7.2019 – zugestellt am 10.1.2024
EuGH, Urteil vom 22.2.2024, Rs. C-589/22 (Resorts Mallorca Hotels International), ECLI:EU:C:2024:155 – Anmerkung von Muriel Kaufmann, Stuttgart
EuGH, Urteil vom 16.5.2024, Rs. C-706/22 (Konzernbetriebsrat der O SE & Co. KG ./. Vorstand der O Holding SE), ECLI:EU:C: 2024:402 – Anmerkung von Prof. Dr. Gerrit Forst, Essen
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.