DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-03 |
Parlament
• Parlament beschließt Prüfauftrag für EU-Sozialversicherungskarte
• Sozialer Schutz für alle, auch für Selbstständige
• EP-Gesundheitsausschuss billigt Verordnung zu klinischen Studien
Kommission
• Tag des Datenschutzes 2014: Vizepräsidentin Reding fordert einen neuen Datenschutzpakt für Europa
• Armut trotz Arbeit
• Geschlechtergleichstellung im Beruf ist noch lange nicht erreicht
• Europass erfolgreich, aber Verbesserungen notwendig
• Leitfaden zur Ermittlung des „gewöhnlichen Aufenthalts“
• Behindern Steuervorschriften mobile EU-Bürger?
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
• EWSA fordert EU-Fonds für direkte Einkommenshilfen
• EWSA kritisiert EU-Maßnahmen gegen Drogenmissbrauch
• Schattenwirtschaft: EWSA empfiehlt italienische Methoden
Aus den EU-Mitgliedstaaten
• Britischer NHS verkauft Patientendaten
• Britische Regierung und Finanzwelt trotz ernster Jugendarbeitslosigkeit positiv gestimmt
• Deutsche Bundesregierung setzt Ausschuss „Zuwanderung aus EU“ ein
• Großbritannien streicht Wohngeld für arbeitslose EU-Zuwanderer
Blick über die EU-Grenzen
• Schweiz begrenzt Sozialhilfe für Ausländer
Die fast durchwegs gesetzlich geregelten Entgeltsysteme des öffentlichen Dienstes in Österreich arbeiten mit Elementen der zeitlichen Vorrückung. Dabei werden nach verschiedenen Kriterien davor zurückgelegte Dienstzeiten in einem gewissen Umfang angerechnet. Neben aktuell diskutierten Problemen der Altersdiskriminierung zeigt das jüngst ergangene Urteil des EuGH v. 5.12.2013, Rs. C-514/12 (Zentralbetriebsrat SALK gegen Land Salzburg), abgedruckt in diesem Heft S. 190 ff., auch ein Spannungsverhältnis dieser Entgeltsysteme in Bezug auf die AN-Freizügigkeit. Auf diese zuletzt ergangene Entscheidung soll im Folgenden näher eingegangen werden.
In der Rs. BKK Mobil Oil hat der EuGH entschieden, dass die deutschen Krankenkassen als Unternehmen im Sinne des Lauterkeitsrechts der EU anzusehen sind. Lassen sich die Ausführungen des Gerichtshofs auch auf das Beihilfen- und das EU-Kartellrecht übertragen?
Der Aufsatz behandelt Fragen, die sich für die soziale Sicherung spezifisch bei Grenzgängern stellen. Wegen der Komplexität der Materie kann jedoch nicht auf alle Probleme eingegangen werden, die Personen mit einer gemischten Versicherungskarriere haben. Es wird versucht, anhand von wesentlichen Problemlagen auf die Fragen einzugehen, die sich insbesondere bei Auspendlern aus Deutschland stellen.
1) Rechtssache: C-530/13
Datum: 8.10.2013
Vorlegendes Gericht: Verwaltungsgerichtshof (Österreich)
2) Rechtssache: C-688/13
Datum: 27.12.2013
Vorlegendes Gericht: Juzgado Mercantil nº 3 de Barcelona (Spanien)
3) Rechtssache: C-527/13
Datum: 7.10.2013
Vorlegendes Gericht: Tribunal Superior de Justicia de Galici (Spanien)
Richtlinie 92/85/EWG; Richtlinie 76/207/EWG
Urteil des EuGH vom 19.9.2013, Rs. C-5/12 Marc Betriu Montull ./. Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)
Anmerkung von Dr. Bettina Graue, Bremen
Art. 45 AEUV; Verordnung (EU) Nr. 492/2011
Urteil des EuGH vom 5.12.2013, Rs. C-514/12 Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH ./. Land Salzburg
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Reinhard Resch, abgedruckt in diesem Heft, S. 155 ff.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: