DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-01 |
Die geplante, neue europäische Lohntransparenz-RL zur Stärkung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes von Frauen und Männern verlangt viele Änderungen des Entgelttransparenzgesetzes, welches ohnehin aufgrund seiner bisher geringen Wirksamkeit zu reformieren ist. Packen wir es an!
„Wohnort“ ist als Anknüpfungspunkt für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften immer wieder relevant. Vor allem im Europäischen Recht der sozialen Sicherheit wird der Wohnort als Anknüpfung für den Schutz Nichterwerbstätiger bedeutsam. Der Wohnortbegriff wird dafür durch Art. 11 VO (EG) Nr. 987/2009 bestimmt. Die Auslegung dieser Vorschrift beschäftigt sowohl nationale wie auch europäische Gerichte. Diese wenden zur Konkretisierung dieses Rechtsbegriffs verschiedene Kriterien an und werden dabei von unterschiedlichen Herangehensweisen geleitet.
Das schweizerische Sozialversicherungsverfahren lässt sich in das Verwaltungs- und Rechtspflegeverfahren gliedern. Es basiert auf zahlreichen Rechtsgrundlagen und zeichnet sich durch verschiedene Besonderheiten und Problematiken aus. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über das schweizerische Sozialversicherungsverfahren und ausgewählte Problematiken anhand der Brennpunkte der Rechtsprechung.
Rechtssache: 6 AZR 155/21 (A)
Datum: 27.1.2022
Vorlegendes Gericht: Bundesarbeitsgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Arbeitnehmer
Beklagter: Insolvenzverwalter
Urteil des EuGH vom 21.10.2021, Rs. C-824/19 (TC, UB . /. Komisia za zashtita ot diskriminatsia, VA), ECLI:EU:C:2021:862 –
Anmerkung von Prof. Dr. Felix Welti, Kassel
Urteil des EuGH vom 7.4.2022, Rs. C-236/20 (PG ./. Ministero della Giustizia, CSM – Consiglio Superiore della Magistratura, Presidenza del Consiglio dei Ministri), ECLI:EU:C:2022:263 –
Anmerkung von Yannick Peisker, Bonn
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