„Wohnort“ ist als Anknüpfungspunkt für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften immer wieder relevant. Vor allem im Europäischen Recht der sozialen Sicherheit wird der Wohnort als Anknüpfung für den Schutz Nichterwerbstätiger bedeutsam. Der Wohnortbegriff wird dafür durch Art. 11 VO (EG) Nr. 987/2009 bestimmt. Die Auslegung dieser Vorschrift beschäftigt sowohl nationale wie auch europäische Gerichte. Diese wenden zur Konkretisierung dieses Rechtsbegriffs verschiedene Kriterien an und werden dabei von unterschiedlichen Herangehensweisen geleitet. Ein genauerer Blick auf die jeweilige Annäherung an die Entscheidungen zeigt Unterschiede in der Gewichtung, welche die jeweiligen Spruchkörper dem Willen beimessen, sich dauerhaft in einem Staat aufzuhalten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-01 |
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