DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-01 |
Kommission
• Das Ende der Einstimmigkeit in der europäischen Sozialpolitik?
• Bessere Rechtsetzung – ein zentrales Element der EU-Politik
Parlament
• Reform für ergänzende Schutzzertifikate auf der Zielgeraden
Aus den Mitgliedstaaten
• Italien: 280 Euro monatlich für Bedürftige
• Macron will Franzosen mehr und länger arbeiten lassen
• Finnland: Zahl der unterversicherten Selbstständigen steigt
• Europäer finden Impfen gut
Internationale Einrichtungen
• Arbeitsrisiken in Chancen umwandeln
• Der „ausgepresste“ Mittelstand
Anerkannte Flüchtlinge haben ein gleiches Recht auf Sozialhilfeleistungen wie Inländer, und zwar ohne Wenn und Aber. Diese richtungsweisende Entscheidung des Gerichtshofs, gestützt auf Art. 29 RL 2011/95/EU sowie die Genfer Flüchtlingskonvention, hat auch Bedeutung für Personen mit subsidiärem Schutz. Sie kann zudem die Reformvorhaben zur Asylpolitik der EU beeinflussen. Der Aufsatz setzt sich in diesem Rahmen insbesondere mit dem Urteil des EuGH vom 21.11.2018, Rs. C-713/17 (Ayubi), abgedruckt in diesem Heft S. 337 ff., auseinander.
Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, welche datenschutzrechtliche Stellung der Betriebsrat unter der DSGVO einnimmt, welche Schlussfolgerungen hieraus gezogen werden können und was ein Datenschutzkonzept des Betriebsrats leisten muss.
In letzter Minute stoppten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung auf die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Reform der Koordinierungsverordnungen. Der Artikel beleuchtet mögliche Auswirkungen der Reform im Bereich Pflege, die unterschiedlichen Positionen der drei Gesetzgebungsorgane und gibt einen Ausblick auf den weiteren Prozess.
Aktenzeichen: 10 AZR 299/18 (A)
Datum: 30.1.2019
Vorlegendes Gericht: BAG
RL 2011/95/EU
EuGH, Urteil vom 21.11.2018, Rs. C-713/17 (Ahmad Shah Ayubi ./. Bezirkshauptmannschaft Linz-Land) –
Anmerkung von Prof. Dr. Anne Walter, Fulda und Nikolaus Goldbach, Kassel
RL 2000/78/EG
EuGH, Urteil vom 22.1.2019, Rs. C-193/17 (Cresco Investigation GmbH ./. Markus Achatzi) –
Anmerkung von ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Friedrich, Graz
RL 2000/78/EG
EuGH, Urteil vom 14.2.2019, Rs. C-154/18 (Tomás Horgan, Claire Keegan ./. Minister for Education & Skills, Minister for Finance, Minister for Public Expenditure & Reform, Ireland, Attorney General) –
Anmerkung von David Johnson, München
Im Rahmen der halbjährlichen Tagung begrüßte das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main am 12.3.2019 ein Fachpublikum aus Gesundheitswesen, Politik und Rechtswissenschaft in den Räumlichkeiten des Verbandes der Ersatzkrankenkassen e. V. in Berlin Das Symposium beschäftigte sich mit der EU-Patientenrichtlinie (RL 2011/24/EU) und dem damit verbundenen freien Zugang zu grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten der Europäischen Union.
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