DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-03 |
Parlament
• Einigung beim Europäischen Gesundheitsdatenraum
• Arbeitsschutz
Rat
• Zukunft der europäischen Säule sozialer Rechte
Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde und macht auch vor der Arbeitswelt nicht Halt. Aus unionsrechtlicher Sicht stellen sich in diesem Zusammenhang – neben anderen – insbesondere datenschutzrechtliche Fragen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Schufa Holding verdient vor allem Art. 22 DSGVO eine nähere Betrachtung.
Die Reform der Notfall- und Akutversorgung wird in Deutschland im Zusammenhang mit anderen geplanten Änderungen der Gesundheitsversorgung intensiv diskutiert. Um die Balance zwischen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Systems zu halten, zeichnen sich Änderungen in Dimensionierung, Organisation und geografischer Verteilung des notfallmedizinischen Angebots ab. Vergleichbare Diskussionen finden in anderen Ländern statt. Insofern lohnt sich ein Blick nach Italien, wo sich die Reform der „territorialen Gesundheitsversorgung“ bereits in der Umsetzung befindet.
Dieser Beitrag beginnt mit einer Zusammenstellung der maßgeblichen Gerichtsentscheidungen. Anschließend unternimmt er eine eigene Würdigung der Rechtsfrage. In diesem Zusammenhang wird – ausgehend vom Tarifbezug des Arbeitskampfs – zunächst die tarifliche Regelbarkeit einer solchen Antragsinitiative begutachtet. Sodann wird ihre Erstreikbarkeit in den Blick genommen, wobei auch die Besonderheiten der Allgemeinverbindlichkeit berücksichtigt werden.
BAG, Vorlagebeschluss des 2. Senats vom 1.2.2024 – 2 AS 22/23 (A)
(Un-)Zulässigkeitsentscheidungen
Entscheidung (1. Sektion) vom 21.11.2023 – Nr. 59963/21 (Zanola ./. Italien)
Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens); Art. 14 EMRK (Diskriminierungserbot)
Urteil (3. Sektion) vom 28.11.2023 – Nr. 18269/18 (Krachunova ./. Bulgarien)
Urteil (2. Sektion) vom 24.10.2023 – Nr. 19371/22 (Stoianoglo ./. Republik Moldawien)
(Un-)Zulässigkeitsentscheidungen
Entscheidung (1. Sektion) vom 21.11.2023 – Nr. 25240/20 (Gyulumyan u. a. ./. Armenien)
Neue (an die jeweilige Regierung zugestellte) Verfahren
Nr. 13455/23 (Yalçin ./. Türkei) (2. Sektion) – eingereicht am 1.3.2023 – zugestellt am 27.11.2023
Nr. 33439/22 (Oğuz ./. Türkei) (2. Sektion) – eingereicht am 3.6.2022 – zugestellt am 22.11.2023
Nr. 43334/18 und 41920/19 (Tsanov und Kovachev ./. Bulgarien) (3. Sektion) – eingereicht am 31.8.2018 und 31.7.2019 – zugestellt am 31.10.2023
Nr. 9786/23 (Załuski ./. Polen) (1. Sektion) – eingereicht am 16.2.2023 – zugestellt am 3.10.2023
EuGH, Urteil vom 14.12.2023, Rs. C-206/22 (TF ./. Sparkasse Südpfalz), ECLI:EU:C:2023:984 –
Anmerkung von Prof. Dr. Lydia Bittner, Magdeburg-Stendal
EuGH, Urteil vom 18.1.2024, Rs. C-218/22 (BU ./. Comune di Copertino), ECLI:EU:C:2024:51 –
Anmerkung von Dr. Thomas Dullinger, Wien
EuGH, Urteil vom 18.1.2024, Rs. C-631/22 (J.M. A.R. ./. Ca Na Negreta SA), ECLI:EU:C:2024:53 –
Anmerkung von Mag.a Julia Rauch, Linz
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