DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-04 |
Parlament
• EP setzt mehr Finanzmittel für „Horizont 2020“ und „Connecting Europe“ durch
• EP fordert Arbeitnehmerstandards für digitalen Binnenmarkt
• EP erleichtert Annahme öffentlicher Urkunden innerhalb der EU
Rat
• Bleibeverhandlungen mit Großbritannien im Europäischen Rat
• Ergebnisse des EPSCO-Rates vom 7. Dezember 2015
• Rat empfiehlt EU-Arbeitsplan für die Jugend (2016-2018)
Kommission
• EU-Kommission beschließt Arbeitsprogramm 2016/17
• Zwangsarbeit: Umsetzung des neuen IAO-Protokolls
• EU-Kommissarin Thyssen kündigt Gesetzesvorschläge zur Arbeitskräftemobilität an
• ESIF investiert in Gesundheit
Gemeinschaftsagenturen
• Rekordzahl neuer HIV-Fälle in Europa
Aus den EU-Mitgliedstaaten
• DSV-Position zu Initiativen der Normung von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
• Britisches Oberhaus stimmt gegen Sozialkürzungspläne
• Europa in der Schuldenunion
• Portugal: Neue Linkskoalition will Sparpolitik „verändern“
Im Zusammenspiel der immer älter werdenden Bevölkerung, dem Anstieg der chronischen Erkrankungen, einer fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft und einem zunehmenden Gesundheitsbewusstsein werden digitale Lösungen möglich und attraktiver, sowohl in der klassischen medizinischen Grundversorgung als auch im privat finanzierten Gesundheitssektor und der Gesundheitsversorgung als Teil der Sharing Economy.
Mit den bildhaften Worten „Europe is turning increasingly grey“ warnt die Europäische Kommission vor dem demographischen Wandel. Viele nationale Rentenkassen sind zusätzlich durch die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise belastet. Längst überfällige Verbesserungen für eine auskömmliche Alterssicherung zeichnen sich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durch die Umsetzung der europäischen Mobilitätsrichtlinie bei Zusatzrentenansprüchen ab.
Die Rechtsstellung Drittstaatsangehöriger im Europäischen Sozialrecht hat immer wieder den Europäischen Gesetzgeber und die Gerichte, insbesondere den EuGH, beschäftigt. Die Problematik ist vielschichtig, äußerst sensibel und für die betroffenen Personen von großer Bedeutung, häufig sogar existenzentscheidend. Die maßgeblichen Regelungen, insbesondere die VO (EG) Nr. 883/04 und die VO (EU) Nr. 1231/2010, erschließen sich kaum den Fachleuten, geschweige denn den Betroffenen. Auch die wissenschaftliche Literatur beschäftigt sich eher am Rande mit dieser Problematik.
Rechtssache: C-336/15
Datum: 6. 6. 2015
Vorlegendes Gericht: Arbetsdomstolen (Schweden)
Parteien des Ausgangsverfahrens:
Klägerin: Unionen
Beklagte: Almega Tjänsteförbunden, ISS Facility
Services AB
Richtlinie 98/59/EG
Urteil des EuGH vom 30.4.2015, Rs. C-80/14 (Union of Shop, Distributive and Allied Workers (USDAW), B. Wilson ./. WW Realisation 1 Ltd, in Liquidation, Ethel Austin Ltd, Secretary of State for Business, Innovation and Skills) – Anmerkung von Prof. Dr. Eva Kocher, Frankfurt (Oder)
Richtlinie 2005/36/EG; Art. 12 Abs. 1 GG
Urteil des VG Gießen v. 11.3.2015 – 21 K 1976/13.GI.B – Anmerkung von Dr. Ole Ziegler, Frankfurt / Main
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