DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
Kommission
• „Eine Union, die mehr erreichen will“
• Ein sicherer Arbeitsplatz erfordert „Köpfchen“
Parlament
• Mobilitätspaket auf Schiene
Europäische Einrichtungen
• Erwerbstätigkeit im Alter
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH die deutsche Honorarordnung für Architekten (HOAI) als unionrechtswidrig verworfen, soweit diese für Architektenhonorare zwingende Mindest- und Höchstsätze vorgibt. Danach ist die HOAI jedenfalls in ihrer augenblicklichen Fassung nicht mit der Dienstleistungsfreiheit des Unionsrechts vereinbar. Bei flüchtiger Betrachtung scheint das nicht arg viel mit dem Arbeits- und Sozialrecht zu tun zu haben.
Gewähren Sozialleistungsträger der Mitgliedstaaten einander nach Art. 35, 41 VO (EG) Nr. 883/2009 Leistungsaushilfe, so stehen ihnen Erstattungsansprüche zu. Deren Umfang bemisst sich nach den getätigten Aufwendungen. Die Erstattung sichert die zwischenstaatliche Koordination bei Sach- und Dienstleistungen und ist daher ein Kernelement europäischen koordinierenden Sozialrechts. In den Ausgleich sind Rechnungsausschuss und Verwaltungskommission einbezogen.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 – 1 BvL 7/16 zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen des SGB II und analysiert dessen Folgen für das Migrationssozialrecht, insbesondere für die Sanktionstatbestände des § 1a AsylbLG. Im weiteren Verlauf nimmt der Autor das Urteil des EuGH v. 12.11.2019, Rs. C-233/18 (Haqbin), abgedruckt in diesem Heft S. 139 ff. in den Blick, welches sich fast zeitgleich mit einer sehr ähnlichen Materie zu befassen hatte.
VO (EG) Nr. 987/2009
Urteil des EuGH vom 4.9.2019, Rs. C‐473/18 (GP . /. Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Baden-Württemberg West), ECLI:EU:C:2019:662 –
Anmerkung von Prof. Dr. Bettina Kahil-Wolff Hummer, Lausanne
VO (EG) Nr. 987/2009
Urteil des EuGH vom 18.9.2019, Rs. C-32/18 (Tiroler Gebietskrankenkasse . /. Michael Moser), ECLI:EU:C:2019:752 –
Anmerkung von Nicola Behrend, Kassel
Art. 10 EG-Vertrag
Urteil des EuGH vom 7.10.2019, Rs. C-171/18 (Safeway Ltd . /. Andrew Richard Newton, Safeway Pension Trustees Ltd), ECLI:EU:C:2019:839 –
Anmerkung von Assoz. Prof. Dr. Andreas Mair, Innsbruck
RL 2013/33/EU
Urteil des EuGH vom 12.11.2019, Rs. C-233/18 (Zubair Haqbin . /. Federaal Agentschap voor de opvang van asielzoekers), ECLI:EU:C:2019:956 –
Anmerkung von Jonas Ganter, Speyer
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