DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
Kommission
• „Eine Union, die mehr erreichen will“
• Ein sicherer Arbeitsplatz erfordert „Köpfchen“
Parlament
• Mobilitätspaket auf Schiene
Europäische Einrichtungen
• Erwerbstätigkeit im Alter
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH die deutsche Honorarordnung für Architekten (HOAI) als unionrechtswidrig verworfen, soweit diese für Architektenhonorare zwingende Mindest- und Höchstsätze vorgibt. Danach ist die HOAI jedenfalls in ihrer augenblicklichen Fassung nicht mit der Dienstleistungsfreiheit des Unionsrechts vereinbar. Bei flüchtiger Betrachtung scheint das nicht arg viel mit dem Arbeits- und Sozialrecht zu tun zu haben.
Gewähren Sozialleistungsträger der Mitgliedstaaten einander nach Art. 35, 41 VO (EG) Nr. 883/2009 Leistungsaushilfe, so stehen ihnen Erstattungsansprüche zu. Deren Umfang bemisst sich nach den getätigten Aufwendungen. Die Erstattung sichert die zwischenstaatliche Koordination bei Sach- und Dienstleistungen und ist daher ein Kernelement europäischen koordinierenden Sozialrechts. In den Ausgleich sind Rechnungsausschuss und Verwaltungskommission einbezogen.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 – 1 BvL 7/16 zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen des SGB II und analysiert dessen Folgen für das Migrationssozialrecht, insbesondere für die Sanktionstatbestände des § 1a AsylbLG. Im weiteren Verlauf nimmt der Autor das Urteil des EuGH v. 12.11.2019, Rs. C-233/18 (Haqbin), abgedruckt in diesem Heft S. 139 ff. in den Blick, welches sich fast zeitgleich mit einer sehr ähnlichen Materie zu befassen hatte.
VO (EG) Nr. 987/2009
Urteil des EuGH vom 4.9.2019, Rs. C‐473/18 (GP . /. Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Baden-Württemberg West), ECLI:EU:C:2019:662 –
Anmerkung von Prof. Dr. Bettina Kahil-Wolff Hummer, Lausanne
VO (EG) Nr. 987/2009
Urteil des EuGH vom 18.9.2019, Rs. C-32/18 (Tiroler Gebietskrankenkasse . /. Michael Moser), ECLI:EU:C:2019:752 –
Anmerkung von Nicola Behrend, Kassel
Art. 10 EG-Vertrag
Urteil des EuGH vom 7.10.2019, Rs. C-171/18 (Safeway Ltd . /. Andrew Richard Newton, Safeway Pension Trustees Ltd), ECLI:EU:C:2019:839 –
Anmerkung von Assoz. Prof. Dr. Andreas Mair, Innsbruck
RL 2013/33/EU
Urteil des EuGH vom 12.11.2019, Rs. C-233/18 (Zubair Haqbin . /. Federaal Agentschap voor de opvang van asielzoekers), ECLI:EU:C:2019:956 –
Anmerkung von Jonas Ganter, Speyer
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.