Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH die deutsche Honorarordnung fr Architekten (HOAI) als unionrechtswidrig verworfen, soweit diese fr Architektenhonorare zwingende Mindest- und Hchststze vorgibt. Danach ist die HOAI jedenfalls in ihrer augenblicklichen Fassung nicht mit der Dienstleistungsfreiheit des Unionsrechts vereinbar. Bei flchtiger Betrachtung scheint das nicht arg viel mit dem Arbeits- und Sozialrecht zu tun zu haben. Sieht man aber nher hin, zeigt sich, dass das Urteil massiven Einfluss auf die derzeit intensiv diskutierte rechtliche Absicherung von solchen Leistungserbringern nehmen kann, die sich zwar im Randbereich von abhngiger Arbeit und Selbststndigkeit bewegen, nach den gelufigen Abgrenzungskriterien aber dennoch als Selbststndige einzustufen sind. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, um die Europarechtskonformitt einer etwaigen staatlichen Vergtungssicherung zu Gunsten von wirtschaftlich abhngigen Selbststndigen zu diskutieren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.03.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
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