Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH die deutsche Honorarordnung für Architekten (HOAI) als unionrechtswidrig verworfen, soweit diese für Architektenhonorare zwingende Mindest- und Höchstsätze vorgibt. Danach ist die HOAI jedenfalls in ihrer augenblicklichen Fassung nicht mit der Dienstleistungsfreiheit des Unionsrechts vereinbar. Bei flüchtiger Betrachtung scheint das nicht arg viel mit dem Arbeits- und Sozialrecht zu tun zu haben. Sieht man aber näher hin, zeigt sich, dass das Urteil massiven Einfluss auf die derzeit intensiv diskutierte rechtliche Absicherung von solchen Leistungserbringern nehmen kann, die sich zwar im Randbereich von abhängiger Arbeit und Selbstständigkeit bewegen, nach den geläufigen Abgrenzungskriterien aber dennoch als Selbstständige einzustufen sind. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, um die Europarechtskonformität einer etwaigen staatlichen Vergütungssicherung zu Gunsten von wirtschaftlich abhängigen Selbstständigen zu diskutieren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.03.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
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