DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-06 |
Kommission
• Aufnahme von COVID-19 in die Europäische Liste der Berufskrankheiten
• Umsetzung der Medizinprodukteverordnung
Parlament
• Verhandlungen zum Klima-Sozialfonds gestartet
Rat
• Rat der Europäischen Union einigt sich auf verbesserten Schutz gegen Asbest
Im Anschluss an den vorherigen Beitragsteil (ZESAR 2023, 1 ff.), der sich im Schwerpunkt mit dem Arbeitszeitbegriff auseinandersetzte, befasst sich der folgende Abschnitt mit arbeitszeitrechtlichen Problemstellungen, die durch die Digitalisierung und die Modernisierung der Arbeitswelt aufgeworfen wurden. Den Auftakt bildet das seit der CCOO-Entscheidung besonders kontrovers erörterte Thema der Arbeitszeiterfassung (III.). Daran schließt sich eine Betrachtung der betrieblichen Mitbestimmung (IV.), der Sonn- und Feiertagsarbeit (V.), des Home Office (VI.) und des Risikos von Ruhezeitunterbrechungen (VII.) an.
Der EuGH hat im letzten Jahr entschieden, dass der Ausschluss von Hausangestellten aus der spanischen Sozialversicherung eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellt. Die Entscheidung führte zu weitreichenden Änderungen im spanischen Arbeits- und Sozialrecht. Auch für den deutschen Gesetzgeber ergeben sich aus dem EuGH-Urteil Anpassungsnotwendigkeiten für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten.
Die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen steht unter dem Vorbehalt sozialrechtlicher Vorschriften zum Leistungsexport, die ihrerseits im Lichte des koordinierenden europäischen Sozialrechts anzuwenden sind. Das Bundessozialgericht hat hierzu in den vergangenen Jahren einige bedeutende Entscheidungen getroffen, die in diesem Beitrag näher betrachtet werden sollen.
Der Aufsatz behandelt sozial- und europarechtliche Problematiken im Zusammenhang mit der Erbringung von Arbeitsleistung außerhalb einer betrieblichen Arbeitsstätte unter Einsatz moderner Kommunikationstechnik. Er wurde im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zwischen polnischen und sächsischen Arbeits- und Sozialrichter*innen im September 2022 von der Verfasserin als Vortrag gehalten und geht auch auf die rechtlichen Herausforderungen mobiler Arbeit in wechselnden Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein.
Urteil des EuGH vom 7.7.2022, verb. Rs. C-257/21 und C-258/21 (Coca-Cola European Partners Deutschland GmbH ./. L.B. (C-257/21), R.G. (C-258/21)), ECLI:EU:C:2022:529 –
Anmerkung von Dr. Hannah Tewocht, Leipzig
Urteil des EuGH vom 5.9.2022, Rs. C-58/21 (FK), ECLI:EU:C:2022:691 –
Anmerkung von Katharina Arnreither, Linz
Von 22. bis 23. September 2022 fand die EISS-Konferenz zum Thema „Social Security in Small Jurisdictions – Size does Matter?” statt. Zu Ehren des langjährigen Generalsekretärs Prof. Dr. Danny Pieters wurde dieses Jahr anlässlich seiner Emeritierung seine „Heimatuniversität“, die KU Leuven (BEL), als Austragungsort ausgewählt.
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