Die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen steht unter dem Vorbehalt sozialrechtlicher Vorschriften zum Leistungsexport, die ihrerseits im Lichte des koordinierenden europäischen Sozialrechts anzuwenden sind. Das Bundessozialgericht hat hierzu in den vergangenen Jahren einige bedeutende Entscheidungen getroffen, die in diesem Beitrag näher betrachtet werden sollen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-06 |
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