DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-05 |
Rat
• Kroatien übernimmt den EU-Ratsvorsitz in 2020
• Verstärkung der Diskriminierungsbekämpfung in der EU
• Bildung als Fundament der Zukunft der Arbeit
Kommission
• Digitale Gesundheitsversorgung in Europa
Aus den Mitgliedstaaten
• Novellierung der Koordinierungsverordnung – Der neue Trilog soll den Durchbruch bringen
• Gewandert wird immer
• Beschäftigungsquote Älterer höher als bei Jüngeren – Deutschland fast an der Spitze
• Bewertung der Rentensysteme – Mercer-Studie sieht die Niederlande und Dänemark ganz vorne
• Italiens Sozialversicherung setzt auf künstliche Intelligenz bei der Betrugsbekämpfung
Europäische Einrichtungen
• EWSA-Arbeitnehmergruppe will EU-Standards bei Arbeitslosigkeit
• Arbeiten in höherem Alter
Der Beitrag untersucht, welche Maßgaben für die Durchführung der Konsultation der Arbeitnehmervertreter und die daran anknüpfende Massenentlassungsanzeige bei einer Mehrzahl von Arbeitnehmervertretungen gelten.
Der Beitrag untersucht die durch die Richtlinie 2019/1158/EU vorzunehmenden Änderungen insbesondere im deutschen Arbeitsrecht. Dabei wird dem Gesetzgeber empfohlen, den von der Richtlinie vorgesehenen Vaterschaftsurlaub ins MuSchG zu integrieren und diesen finanziell durch eine dem Aufwendungsausgleichsverfahren aus § 1 Abs. 2 AAG vergleichbare Regelung abzusichern.
Darf eine Agentur für Arbeit dem Ersuchen einer Polizeidienststelle nachkommen, personenbezogene Daten eines Kunden zu übermitteln, gegen den wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird? Darf die Polizeidienststelle ihrerseits einem Jobcenter mitteilen, dass von einer Person Gefahren für das Personal der Behörde ausgehen?
Aktenzeichen: B 11 AL 9/17 R
Datum: 23. 10. 2018
Vorlegendes Gericht: Bundessozialgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens:
Kläger: H.-P. U.
Beklagte: Bundesagentur für Arbeit
Art. 4 Abs. 3 EUV
Urteil des EuGH vom 13.2.2019, Rs. C-179/18 (Ronny Rohart . /. Federale Pensioendienst), ECLI:EU:C:2019:111 –
Anmerkung von Prof. Dr. Francis Kessler, Paris
Art. 45, 48 AEUV; VO (EG) Nr. 883/2004
Urteil des EuGH vom 14.3.2019, Rs. C-134/18 (Maria Vester . /. Rijksinstituut voor ziekte- en invaliditeitsverzekering), ECLI:EU:C:2019:212 –
Anmerkung von Dr. Yannik Beden, M. A. und Dr. Matthias Denzer, Bonn
VO (EG) Nr. 883/2004; VO (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH vom 6.6.2019, Rs. C-33/18 (V . /. Institut national d’assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti), Securex Integrity ASBL), ECLI:EU:C:2019:470 –
Anmerkung von MMag. Dr. Ranjana Andrea Achleitner, Linz
Die europäische Normung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützen und zur Sicherheit von Produkten beitragen. Am 28. Oktober 2019 hat die EU-Kommission ihr jährliches Arbeitsprogramm mit Anhang für das Jahr 2020 vorgelegt. Sie stellt darin sowohl die geplanten Aufträge zur Entwicklung oder Überarbeitung harmonisierter europäischer Normen als auch die erweiterten strategischen Prioritäten für das kommende Jahr vor.
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