Der Beitrag untersucht die durch die Richtlinie 2019/1158/EU vorzunehmenden Änderungen insbesondere im deutschen Arbeitsrecht. Dabei wird dem Gesetzgeber empfohlen, den von der Richtlinie vorgesehenen Vaterschaftsurlaub ins MuSchG zu integrieren und diesen finanziell durch eine dem Aufwendungsausgleichsverfahren aus § 1 Abs. 2 AAG vergleichbare Regelung abzusichern. Flexibilisierungs- und Vereinheitlichungsbedarfe ergeben sich außerdem in Bezug auf die Teilzeitansprüche in der Elternzeit, Pflege- und Familienpflegezeit. Schließlich sind auch Ergänzungen des AGG sowie im Sozialversicherungsrecht notwendig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-05 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.