Der Beitrag untersucht die durch die Richtlinie 2019/1158/EU vorzunehmenden Änderungen insbesondere im deutschen Arbeitsrecht. Dabei wird dem Gesetzgeber empfohlen, den von der Richtlinie vorgesehenen Vaterschaftsurlaub ins MuSchG zu integrieren und diesen finanziell durch eine dem Aufwendungsausgleichsverfahren aus § 1 Abs. 2 AAG vergleichbare Regelung abzusichern. Flexibilisierungs- und Vereinheitlichungsbedarfe ergeben sich außerdem in Bezug auf die Teilzeitansprüche in der Elternzeit, Pflege- und Familienpflegezeit. Schließlich sind auch Ergänzungen des AGG sowie im Sozialversicherungsrecht notwendig.
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