DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
Rat
• Sozialgipfel Porto
Kommission
• Aktionsplan Säule sozialer Rechte
• Grünbuch zum Thema Altern
Europäische Einrichtungen
• Digitalisierung und inklusive Arbeitsmärkte
Transnationale Rechtsansprüche werden durch das EU-Recht geschaffen und sind vor allem im EU- Arbeits- und Sozialrecht weit verbreitet. Dieses verbindet die Rechtsverhältnisse der Mitgliedstaaten im Arbeits- und Sozialrecht mit- und untereinander, so dass aus der Verknüpfung von EU-Recht mit den Arbeits- und Sozialrechten mehrerer Mitgliedstaaten eigene transnationale Ansprüche hervorgehen, welche durch das Recht eines einzelnen Staates nicht gleichwertig geschaffen werden könnten. In transnationalen Rechtsansprüchen wird ein eigenständiger Vorteil von EU-Recht sichtbar. Diese Einsicht ist folgenreich, weil sie erklärt, dass EU-Recht unmittelbare Rechte schafft, indem es Rechtsstellungen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten miteinander verbindet.
Die Vereinten Nationen haben mit den Leitlinien für Wirtschaft und Nachhaltigkeit und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung weltweit Initiativen für die Beachtung sozialer und ökologischer Belange angestoßen – auch in der Europäischen Union. Insbesondere das Festschreiben von Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensführung kann zu einem wichtigen Baustein für das Erreichen definierter sozialer und ökologischer Ziele werden, wenn es Teil eines allgemeingültigen Handlungsrahmens für faire Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union ist.
Die Corona-Krise tangiert nicht nur die Arbeitnehmergrundrechte (s. Frenz, ZESAR 2021, 164 ff.), sondern besonders das EU-Grundrecht auf Gesundheitsschutz. Welche Ansprüche und Rechte ergeben sich daraus?
Rechtssache: C-660/20
Datum: 11.11.2020
Vorlegendes Gericht: Bundesarbeitsgericht Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: MK
Beklagte: Lufthansa CityLine GmbH
Urteil des EuGH vom 25.11.2020, Rs. C-302/19 (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS) . /. WS), ECLI:EU:C:2020:957 – Anmerkung von Dr. Tanja Lang, Wien
Urteil des EuGH vom 25.11.2020, Rs. C-303/19 (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS) . /. VR), ECLI:EU:C:2020:958 – Anmerkung von Dr. Tanja Lang, Wien
Urteil des EuGH vom 8.10.2020, Rs. C-644/19 (FT . /. Universitatea „Lucian Blaga“ Sibiu), ECLI:EU:C:2020:810 – Anmerkung von Dr. Sybille Romero, Stuttgart
Eine Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission aus diesem Jahr zeigt: Wenn die Menschen in der Europäischen Union (EU) im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gut versorgt sein wollen, dann werden deutlich mehr Arbeitskräfte in der Gesundheits- und Langzeitpflege gebraucht.
Sie ist die Göttermutter, Gattin des Zeus und auch dessen ältere Schwester – Hera ist die wichtigste der Göttinnen in der griechischen Mythologie und wacht über Ehe und Geburt. Die neue Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion gleichen Namens, die die Europäische Kommission aufbauen will, soll ebenfalls wichtige Schutzfunktionen übernehmen und zwar bei gesundheitlichen Notlagen beziehungsweise Bedrohungen.
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