Die Vereinten Nationen haben mit den Leitlinien für Wirtschaft und Nachhaltigkeit und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung weltweit Initiativen für die Beachtung sozialer und ökologischer Belange angestoßen – auch in der Europäischen Union. Insbesondere das Festschreiben von Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensführung kann zu einem wichtigen Baustein für das Erreichen definierter sozialer und ökologischer Ziele werden, wenn es Teil eines allgemeingültigen Handlungsrahmens für faire Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
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