DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-05 |
Kommission
• 2019 mit neu sortiertem Spitzenpersonal
• „Rote Linien“ verhindern auskömmliche Ergebnisse
• Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen für atypisch Beschäftigte
Rat
• Bulgarische Ratspräsidentschaft
Aus den Mitgliedstaaten
• Europa in der Schuldenunion
• Rumänien nährt Zweifel am Datenschutz
Europäische Institutionen
• Soziale Sicherheit der „Gig-worker“
Der wettbewerbliche Dialog wurde im neuen Vergaberecht gestärkt. Er ist auch für noch nicht gänzlich ausgereifte soziale Projekte sehr nützlich, etwa solche mit komplex strukturierter Finanzierung oder gravierenden Neuerungen – so im Krankenhauswesen oder beim sozialen Wohnungsmietbau.
Suchen gewaltbetroffene Frauen Zuflucht in einem Frauenschutzhaus, behandelt das deutsche Recht dies noch immer primär als Privatangelegenheit respektive als Frage der Arbeitsmarktintegration. Diese Konzeption ist nicht nur inadäquat, sie genügt auch nicht den Vorgaben der EU-Opferschutzrichtlinie, der UN-Frauenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention des Europarats.
Der EuGH hat sich seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wiederholt mit dem Begriff der Behinderung auseinandersetzen müssen. Zwar qualifiziert der Gerichtshof die Vor gaben der UN-BRK als verbindliche Auslegungsmaßstäbe, weicht in seinen Folgeentscheidungen jedoch vom menschenrechtlichen Ansatz der UN-BRK ab.
Aktenzeichen: C-457/17
Datum: 31.7.2017
Vorlegendes Gericht: Bundesgerichtshof (Az. I ZR 272/15)
RL 2001/23/EG
Urteil des EuGH vom 22.6.2017, Rs. C-126/16 (Federatie Nederlandse Vakvereniging, Karin van den Burg-Vergeer, Lyoba Tanja Alida Kukupessy, Danielle Paase-Teeuwen, Astrid Johanna Geertruda Petronelle Schenk ./. Smallsteps BV)
Anmerkung von Dr. Andreas von Medem, Düsseldorf
RL 98/59/EG
Urteil des EuGH vom 21.9.2017, Rs. C-429/16 (Małgorzata Ciupa, Jolanta Deszczka, Ewa Kowalska, Anna Stanczyk, Marta Krzesinska, Marzena Musielak, Halina Kazmierska, Joanna Siedlecka, Szymon Wiaderek, Izabela Grzegora ./. II Szpital Miejski im. L. Rydygiera w Łodzi, obecnie Szpital Ginekologiczno-Połozniczy im dr L. Rydygiera sp. z o.o. w Łodzi)
Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Reichold, Tübingen
Studie der London School of Economics nimmt österreichisches Gesundheitssystem unter die Lupe. Das österreichische Gesundheitssystem ist eines der teuersten in der Welt, finanziert aber auch gleichzeitig den umfänglichsten Leistungskatalog am Markt. Das ist eine der Kernaussagen aus der Studie „Efficiency Review of Austria’s Social Insurance and Healthcare System “. Sie wurde im Januar 2018 von der London School of Economics in Brüssel vorgestellt. Neben der Überprüfung und einem Vergleich auf internationaler Ebene, wurde eine Reihe von politischen Optionen entwickelt, um die Effizienz und Gerechtigkeit im österreichischen System verbessern.
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