DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-07 |
Kommission
• Kommission unterstützt die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
• Im digitalen Austausch der Behörden drängt die EU auf gemeinsame Standards
Rat
• Belgische Ratspräsidentschaft
Von Geschlechtergerechtigkeit im Erwerbsleben sind wir in Deutschland nach wie vor weit entfernt, der Gender Pay Gap zwischen Frauen und Männern beträgt unverändert 18 %. Der Beitrag analysiert problematische Aspekte des EntgTranspG, darüber hinaus wird die neue Entgelttransparenz-RL 2023/970/EU vorgestellt. Der Änderungsbedarf des EntgTranspG in Deutschland wird sowohl anhand der inländischen Rechtsdebatte, als auch anhand der Bestimmungen der Entgelttransparenz-RL 2023/970/EU aufgezeigt.
Das österreichische Recht sieht in bestimmten Fällen vor, dass eine sich in Karenz befindende Arbeitnehmerin bei erneuter Schwangerschaft keinen Anspruch auf Sozialleistung oder Entgeltfortzahlung für den Zeitraum eines verpflichtend vorgesehenen Beschäftigungsverbotes hat. Der OGH hat dazu jüngst entschieden, dass diese – als „Wochengeldfalle“ bezeichnete – Rechtslage dem Unionsrecht widerspricht und der Arbeitnehmerin – jedenfalls im öffentlichen Dienst – ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Art. 11 Nr. 2 lit. b der Mutterschutzrichtlinie gegenüber ihrem öffentlichen Dienstgeber zukommt.
Der Beitritt von 10 mittel- und osteuropäischen Staaten ab 2004 zur Union und 3 weiteren Staaten in den Jahren danach hat die Union vor große Herausforderungen gestellt. Die Kandidaten-Staaten haben sich auch im Bereich der Koordinierung der Sozialsysteme sehr sorgfältig hierauf vorbereitet. Sie sind inzwischen voll integrierte Mitglieder geworden. Durch den Beitritt ist die Entsendungsproblematik in den Vordergrund gerückt.
Rechtssache C-314-23
Datum: 22.5.2023
Vorlegendes Gericht: Audiencia Nacional de Espana (Nationaler Gerichtshof, Spanien)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Gewerkschaft der Flugbegleiter der Luftfahrtgesellschaften (STAVLA)
Beklagte: Air Nostrum, Líneas Aéreas del Mediterráneo, S. A. (u.a.)
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstreckt sich auch auf das Arbeits- und Sozialrecht. Die folgende Übersicht präsentiert die Entscheidungen des EGMR aus dem 3. Quartal mit Relevanz für diese Rechtsbereiche. Diese Zusammenstellung basiert auf Informationen aus dem HSI-Report zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht 3/2023.
Richtlinie 2008/104/EG
EuGH, Urteil vom 14.09.2023, Rs. C-113/22 (DX ./. Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS), Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS)), ECLI:EU:C:2023:665 –
Anmerkung von Prof. Dr. Bettina Kahil-Wolff Hummer, Universität Lausanne
Die Verbesserung der psychischen Gesundheit ist eine soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union (EU) und der Mitgliedstaaten, die seit der COVID-19-Pandemie noch deutlicher geworden ist. Laut der Europäischen Kommission haben wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben, dass im vergangenen Jahr 27 Prozent der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Stress, Druck, Depressionen und Angstzuständen in prekären einschließlich schlecht bezahlten sowie ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen gelitten haben. Die Tendenz ist steigend.
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