Das österreichische Recht sieht in bestimmten Fällen vor, dass eine sich in Karenz befindende Arbeitnehmerin bei erneuter Schwangerschaft keinen Anspruch auf Sozialleistung oder Entgeltfortzahlung für den Zeitraum eines verpflichtend vorgesehenen Beschäftigungsverbotes hat. Der OGH hat dazu jüngst entschieden, dass diese – als „Wochengeldfalle“ bezeichnete – Rechtslage dem Unionsrecht widerspricht und der Arbeitnehmerin – jedenfalls im öffentlichen Dienst – ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Art. 11 Nr. 2 lit. b der Mutterschutzrichtlinie gegenüber ihrem öffentlichen Dienstgeber zukommt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.01.05 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 1868-7938 | 
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 | 
| Veröffentlicht: | 2024-01-07 | 
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