DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-10 |
Parlament:
• Horizon 2020
• Stärkung der sozialen Dimension der WWU
• Arbeitskontrollen in Europa
Rat:
• Entsenderichtlinie auf dem Prüfstand
• EU-Ministerrat berät über die Zukunft der Medizinprodukte-Verordnung
Schweizer Schokolade schmeckt erfahrungsgemäß nicht wirklich wie Schweizer Schokolade, wenn sie nicht in der Schweiz hergestellt und möglichst noch vor Ort verzehrt wird. Ein ähnliches Gefühl beschleicht einen, wenn man sich die Leckerbissen, die das Europäische Sozialrecht zu bieten hat, außerhalb von EU und EWR zu Gemüte führt.
Die hohe Arbeitslosigkeit in den südeuropäischen Krisenstaaten, die dort verstärkt die Bereitschaft weckt, auch in anderen Mitgliedstaaten einen Arbeitsplatz zu suchen, und der demografisch bedingte wachsende Bedarf an zumal qualifizierten Arbeitskräften hierzulande, unterstreichen die Notwendigkeit, die grenzüberschreitende Mobilität und das Recht auf Freizügigkeit zu stärken.
Seit nunmehr rd. 35 Jahren regelt die RL 79/7/EWG die Gleichbehandlung von Frauen und Männern für den Bereich der sozialen Sicherheit. Sie zielt auf eine „schrittweise” Verwirklichung dieses Grundsatzes und schützt nur unvollkommen vor Diskriminierungen.
1) Rechtssache: C-515/13
Datum: 25.9.2013
Vorlegendes Gericht: Østre Landsret (Dänemark)
2) Rechtssache: C-417/13
Datum: 23.7.2013
Vorlegendes Gericht: Oberster Gerichtshof (Österreich)
3) Rechtssache: C-416/13
Datum: 23.7.2013
Vorlegendes Gericht: Juzgado Contencioso-Administrativo de Oviedo (Spanien)
Richtlinie 2005/29/EG
Urteil des EuGH vom 3.10.2013, Rs. C-59/12 BKK Mobil Oil Körperschaft des öffentlichen Rechts ./. Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Anmerkung von Dr. Nadja Kaeding, Berlin
Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG; Art. 56 AEUV
Urteil des EuGH vom 12.9.2013, Rs. C-475/11 Kostas Konstantinides
Anmerkung von Dr. Ole Ziegler, Frankfurt / Main
Am 30. und 31. August 2013 veranstalteten die Renmin University of China (Peking) und die Friedrich-Ebert-Stiftung ein Kolloquium in Peking. Es stand unter dem Titel „Gesetzgebung zur Sozialversicherung in China und Deutschland.
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