DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-04 |
Kommission
• EU-Arzneimittelvorschriften: Stärkung von Zugang, Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit
Parlament
• Entschließung zu einem Fahrplan für ein soziales Europa
• Keine Einbeziehung der Rentenversicherung in den Anwendungsbereich
Die Pandemie hat die nationalen Arbeitsrechtsordnungen gefordert, denn die Staaten mussten rasch auf die sich laufend ändernden Gesamtumstände legistisch reagieren. Der Beitrag untersucht quasi im Blick zurück die Frage, mit welchen Mitteln die nationale Arbeitsrechtsordnung im Beendigungsrecht auf die Pandemie reagiert hat. Dabei soll die Rechtsentwicklung in Deutschland, der Türkei und Österreich untersucht werden. Teil II (abgedruckt in ZESAR 8/2023), wird diese Untersuchung abschließen.
Im Anschluss an den vorherigen Teil I (ZESAR 2023, 192 ff.), welcher sich insbesondere mit der personellen Reichweite der Arbeitszeit-Richtlinie sowie dem Begriff des autonomen Arbeitnehmers i. S. d. Art. 17 ArbZRL und seiner Anwendung auf Journalisten beschäftigte, erfolgt nun dessen Fortsetzung. Teil II setzt sich mit dem Problem auseinander, wie der gesetzgeberische Regelungsspielraum ausgenutzt werden könnte und wirft die Frage auf, ob dieser Regelungsspielraum nicht aus Gründen des Tendenzschutzes genutzt werden müsste.
Pension & Social Security Compliance ist in der heutigen Rechtspraxis, etwa bei M&A Transaktionen durch eine Due Diligence, eine feste Größe. Die Anwendungsbereiche einer Pension & Social Security Compliance bestehen vor allem in der Vermeidung von Haftungsrisiken gegenüber Vorsorgeeinrichtungen, Vermeidung von sozialversicherungsrechtlichen Umqualifizierungen und Pension Corporate Governance. Zunehmend spielt ein integritätsbezogener Ansatz eine wichtige Rolle, welcher künftig insbesondere auch die Pension & Social Security Compliance betreffen wird.
BAG, Vorlage v. 22.9.2022 – 8 AZR 209/21 (A)
Urteil des EuGH vom 2.3.2023, verb. Rs. C 410/21 (DRV Intertrans BV) und C 661/21 (Verbraeken J. en Zonen BV), ECLI:EU:C:2023:138 –
Anmerkung von Effrosyni Bakirtzi, Frankfurt/Main
Urteil des EuGH vom 2.3.2023, Rs. C-477/21 (ICH./. MÁVSTART Vasúti Személyszállító Zrt.), ECLI:EU:C:2023:140 –
Anmerkung von Dr. Barbara Klopstock, München
Im März 2023 fanden unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Constanze Janda zum fünften Mal die Speyerer Sozialrechtstage statt. Welche Rechte auf soziale Leistungen haben Migranten und Migrantinnen? Welche Pflichten trifft der Staat? Vor dem Hintergrund nicht abnehmender globaler Krisen und der Folgen für die Zuwanderung nach Deutschland nahmen die 5. Speyerer Sozialrechtstage am 20. und 21. März 2023 Migration auf Basis unterschiedlicher Rechtsstatus der Zugewanderten in den Blick und fragen nach der Legitimität von Ungleichbehandlung im Sozialrecht.
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