DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-06 |
Rat
• COVID-19: Staats- und Regierungschefs koordinieren Maßnahmen
Kommission
• Europäische Kommission sagt der Schwarzarbeit den Kampf an
• Kommission veröffentlicht Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz
• Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern
• COVID-19-Arbeitsschutzstandard soll helfen die Gesundheit von Beschäftigen zu schützen
Aus den Mitgliedstaaten
• Grenzgänger und Grenzgängerinnen
Europäische Institutionen
• Rentenlast verdoppelt Schuldenquote
Der nachstehende Beitrag aus der Feder eines italienischen Arbeitsrechtlers behandelt die Thematik im ersten Teil mit einer Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Diese Untersuchung mündet in eine rechtsvergleichende Betrachtung an Hand der Rechtsprechung in den Ländern Deutschland, Vereinigtes Königreich und Italien.
Die Bestimmung des rechtlichen Status bestimmter Berufsbilder ist schwierig und bedarf zur Klärung oft letztinstanzlicher Rechtsprechung. Die Problematik verschärft sich durch sich ständig neu entwickelnde atypische Beschäftigungsformen in einer global vernetzten, digitalisierten und fachlich spezialisierten Arbeitswelt. Kritisch ist dabei insbesondere, dass eine Einheit der Rechtsordnung im Sinne eines widerspruchsfreien Systems zumindest in Grenzbereichen nicht immer bejaht werden kann. Die daraus entstandene Rechtsunsicherheit birgt nicht nur, aber insbesondere beim Einsatz hochqualifizierten Fremdpersonals pekuniäre und darüber hinaus auch strafrechtliche Risiken für alle Beteiligten.
Der nachstehende Aufsatz befasst sich mit dem Urteil des EGMR vom 24. Oktober 2019 in Sachen J. D. und A. gegen das Vereinigte Königreich (Beschwerden Nr. 32949/17 und 34614/17) Gegenstand des Verfahrens J. D. und A. gegen das Vereinigte Königreich (Beschwerden Nr. 32949/17 und 34614/17) ist die Kürzung von Sozialleistungen, die der EGMR wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 14 EMRK) zum Teil als konventionswidrig bewertet hat. Der Fall zeigt, wie durch Rekurs auf das Diskriminierungsverbot Sozialleistungsansprüche zum Gegenstand einer Individualbeschwerde gemacht werden können, obwohl die EMRK selbst keinen Katalog sozialer Menschenrechte enthält.
Dieser Aufsatz führt in die Grundbegriffe der Diskussion um die Unionsrechtskonformität einer Kindergeldindexierung ein und prüft insbesondere, ob das Kindergeld im europäischen Kontext eine sog. adäquate Alimentationshilfe darstellt. Zudem wird die Sekundärrechtskonformität einer nationalen Indexierung untersucht. In einem zu veröffentlichenden zweiten Teil (ZESAR 08.20) wird sodann die Vereinbarkeit einer Indexierung mit dem einschlägigen Primärrecht beleuchtet werden.
Rechtssache: C-585/19
Datum: 24.7.2019
Vorlegendes Gericht: Tribunalul Bucureşti (Rumänien)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Academia de Studii Economice din
Bucureşti
Beklagter: Organismul Intermediar pentru Programul
Operaţional Capital Uman – Ministerul
Educaţiei Naţionale
RL 2000/78/EG
Urteil des EuGH vom 11.9.2019, Rs. C-397/18 (DW . /. Nobel Plastiques Ibérica SA) – ECLI:EU:C:2019:703 –
Anmerkung von Prof. Dr. Felix Welti, Kassel
RL 2003/88/EG; Art. 153 AEUV; Art. 31 Abs. 2 GRC
Urteil des EuGH vom 19.11.2019, verb. Rs. C-609 (Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö (TSN) ry . /. Hyvinvointialan liitto ry) und C-610/17 (Auto- ja Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ry . /. Satamaoperaattorit ry,) – ECLI:EU:C:2019:981 –
Anmerkung von Dr. Christian Mehrens, Essen und Dr. Hauke Hein, Essen
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