Der nachstehende Aufsatz befasst sich mit dem Urteil des EGMR vom 24. Oktober 2019 in Sachen J. D. und A. gegen das Vereinigte Königreich (Beschwerden Nr. 32949/17 und 34614/17) Gegenstand des Verfahrens J. D. und A. gegen das Vereinigte Königreich (Beschwerden Nr. 32949/17 und 34614/17) ist die Kürzung von Sozialleistungen, die der EGMR wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 14 EMRK) zum Teil als konventionswidrig bewertet hat. Der Fall zeigt, wie durch Rekurs auf das Diskriminierungsverbot Sozialleistungsansprüche zum Gegenstand einer Individualbeschwerde gemacht werden können, obwohl die EMRK selbst keinen Katalog sozialer Menschenrechte enthält. Die Entscheidung der Kammer ist am 24. Oktober 2019 ergangen und ist seit dem 24. Februar 2020 endgültig, nachdem der Antrag der Regierung, die Beschwerde an die Große Kammer zu verweisen, vom Ausschuss der Großen Kammer abgelehnt wurde.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.07.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-07-06 |
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