| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-05 |
Parlament
◆ Zeitplan für die Anhörungen festgelegt
◆ Abgeordnete fordern, Falschinformationen effektiver entgegenzuwirken
◆ Gesundheitsprioritäten des SANT-Ausschusses
Kommission
◆ Ausweitung auf neuartige Produkte wie E-Zigaretten sowie auf rauchfreie Räume
◆ Erwartungen an das sechste Paket der CMRD
Rat
◆ Nach langem Warten hat der Rat die neue Produkthaftungsrichtlinie verabschiedet
Seit 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz, LkSG) in Kraft, nachdem Frankreich 2017 bereits mit einem ähnlichen Gesetz vorgelegt hatte (Loi de Vigilance). Danach müssen Unternehmen mit verschiedenen Maßnahmen Sorgfalt dafür tragen, dass zentrale Menschen- und Umweltrechte entlang der Lieferkette nicht gefährdet oder verletzt werden.
Dieser Beitrag konzentriert sich auf den Electronic Health Record als zentrales Instrument des Digitalisierungsprozesses im Gesundheitswesen und untersucht ihn anhand einer vergleichenden Perspektive zwischen Italien und Deutschland. Obwohl dieses Instrument für die erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitswesens von entscheidender Bedeutung ist, sind beide Staaten bei seiner Entwicklung und Umsetzung auf mehrere Hindernisse gestoßen.
Der vorliegende Zweite Teil der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung im Europäischen Arbeitsrecht führt den in ZESAR 10-2024 begonnenen Teil I fort. Wie bereits angekündigt, liegt der Schwerpunkt der Rechtsprechungsentwicklung in diesem Jahr im Bereich DSGVO/Datenschutz, der neben anderen Themen nachfolgend dargestellt werden soll.
BSG, Vorlagebeschluss vom 25.7.2024 – B 8 AY 6/23 R
Urteil (4. Sektion) vom 20.2.2024 – Nr. 53162/21 (Diaconeasa ./.Rumänien) Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
Neue (an die jeweilige Regierung zugestellte) Verfahren Nr. 54738/13 (Kozak u.a. ./. Ukraine) (5. Sektion) – eingereicht am 15.8.2013 – zugestellt am 16.1.2024 Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren); Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
Nr. 55602/21 (Nedelkova ./. Nord Mazedonie)n (2. Sektion) – eingereicht am 5.11.2021 – zugestellt am 7.2.2024 Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren); Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
Nr. 4656/19 (Correia Cartageno ./. Portugal) (4. Sektion) – eingereicht am 11.1.2019 – zugestellt am 10.1.2024 Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren); Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
EuGH, Urteil vom 16.5.2024, Rs. C-27/23 (Hocinx), ECLI:EU:C: 2024:404 – Anmerkung von Prof. Dr. Felipe Temming, Hannover
EuGH, Urteil vom 29.7.2024, verb. Rs. C-112/22 (CU) und C-223/22 (ND) ECLI:EU:C:2024:636 – Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fulda
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