Seit 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz, LkSG) in Kraft, nachdem Frankreich 2017 bereits mit einem ähnlichen Gesetz vorgelegt hatte (Loi de Vigilance). Danach müssen Unternehmen mit verschiedenen Maßnahmen Sorgfalt dafür tragen, dass zentrale Menschen- und Umweltrechte entlang der Lieferkette nicht gefährdet oder verletzt werden. Nach langem Ringen trat am 25.7.2024 auch die EU-Sorgfaltspflichten- RL 2024/1760/EU (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) in Kraft, die bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Die Bestimmungen der Sorgfaltspflichten- RL und ihre Umsetzung in das deutsche Recht werden vorliegend analysiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-05 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.