DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-04 |
Rat
• Rat beschließt Programm für ISA2
• Rat billigt attraktivere Konditionen für Wissenschaftler und Studierende aus Drittstaaten
• Rat unterstützt Kindersport und billigt Sportwoche 2016
Kommission
• Vergabe von öffentlichen Mitteln im Bereich der Daseinsvorsorge
• Dritte Haushaltskontrolle der EU-Kommission bei den Euro-Staaten
• Umfrage zum eGovernment-Aktionsplan 2016-2020
• Work-Life-Balance: EU-Kommission startete zwei Konsultationen
• Konsultation zu Medikamenten für seltene Krankheiten
• Europäische Säule sozialer Rechte
• Konsultation zur EU-Behindertenstrategie 2010–2020
• Investitionen in Menschen: Beschäftigungs- und Sozialbericht 2015
Aus den EU-Mitgliedstaaten
• Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger – Sozialhilfe bei tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung
• Französisches Haushaltsdefizit wächst, Produktivität stagniert
• Griechenland: Planungsrückstände, wohin man blickt
• Bertelsmann-Stiftung legt Ergebnisse einer Umfrage zur Zukunft des Sozialstaates und zur Rolle Europas vor
• Frankreich: PIP-Berufungsprozess wird frühestens im Mai 2016 entschieden
Blick über die EU-Grenzen
• Freihandelsabkommen und die gesetzliche Sozialversicherung
Statistik
• Die Bevölkerung in der EU: Wer wir sind und wie wir leben
Der vorliegende Aufsatz der ZESAR ist Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer zu dessen Emeritierung gewidmet. Mit Eberhard Eichenhofer schätze ich einen exzellenten und unabhängigen Wissenschaftler mit einer breiten unstillbaren wissenschaftlichen Neugier, dem Zitierkartelle und akademische Seilschaften fremd sind. Es zeichnet ihn aber auch sein überzeugter Glaube an die europäische Idee aus. Dass das österreichische Sozialversicherungsrecht gerade in besonderen Punkten in einem Spannungsverhältnis zum Unionsrecht steht, zeigt vielleicht auch eine gesellschaftspolitische Facette auf, die – so hoffe ich – den Mitbegründer der ZESAR interessieren wird.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von aus dem Ausland ins Inland entsandten Arbeitnehmern zu beachten sind, soll Gegenstand des vorliegenden Beitrags sein. Dabei geht es allein um den vorübergehenden Inlandseinsatz im Rahmen von Entsendungen konzernangehöriger Arbeitnehmer. Die Arbeitsbedingungen vor Ort eingestellter ausländischer Arbeitnehmer, insbesondere von Flüchtlingen, sind nicht Gegenstand der Untersuchung.
Mit zwei Beschlüssen vom 17. Juni 2015 hat der Vierte Senat des BAG in den Parallelsachen Asklepios dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht der unveränderten Fortgeltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel nach einem Betriebsübergang entgegensteht. Die Frage wird schon seit dem Urteil des EuGH in der Rs. Werhof aus dem Jahr 2006 kontrovers diskutiert.
Rechtssache: C-680/15
Datum: 17.12.2015
Vorlegendes Gericht: Bundesarbeitsgericht
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH vom 23.4.2015, Rs. C-382/13 C. E. Franzen, H. D. Giesen, F. van den Berg ./. Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank – Anmerkung von Prof. Dr. Stamatia Devetzi, Fulda
Richtlinie 92/85/EWG
Urteil des EuGH vom 21.5.2015, Rs. C-65/14 Charlotte Rosselle ./. Institut national d’assurance maladie-invalidité (IN- AMI), Union nationale des mutualités libres (UNM) – Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fulda
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