DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-02 |
Kommission
• EU-Kommission legt Jahresbericht „Beschäftigung und soziale Lage in Europa“ vor
Rat
• Einigung zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit bei Gesundheitsgefahren
Europäische Einrichtungen
• Für ein wettbewerbsfähiges Europa: Lebenslanges Lernen als individuelles Arbeitnehmerrecht
Vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) werden seine zentralen Inhalte, Schutz der Menschenrechte in Lieferketten und die damit verbundene Haftungsfrage dargestellt. Da der Gesetzgeber das Gesetz erklärtermaßen im Rahmen der jüngsten Rechtsentwicklung in einzelnen Mitgliedstaaten verortet sieht, sollen diese zum Vergleich herangezogen werden. Außerdem erfolgt ein Ausblick auf den Richtlinienentwurf der EU.
In den Zeiten der COVID-19-Pandemie haben die EU-Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen ergriffen, die sich auf die Freizügigkeit der Patienten und damit auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ausgewirkt haben. Gegenstand dieses Aufsatzes ist die Frage, was kann (konnte) die EU tun und was macht (machte) sie auch um die Mobilität der Patienten zu unterstützen, zu gewährleisten oder sogar zu ermöglichen.
Seit 1.1.2019 unterwirft Österreich die Familienbeihilfe sowie die damit verbundenen steuerlichen Absetzbeträge einem Anpassungsmechanismus für Personen, deren Kinder sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder im Hoheitsgebiet des EWR oder der Schweiz aufhalten. Der EuGH hat sich mit der Indexierung der Familienbeihilfe befasst und eine Vereinbarkeit dieser mit dem Unionsrecht verneint, da sich insbesondere für Wanderarbeitnehmer eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ergibt.
Oberster Gerichtshof (Österreich):
Insolvenzgeld/Auslandsbezug
RL 2008/104/EG
Urteil des EuGH vom 17.3.2022, Rs. C-232/20 (NP ./. Daimler AG, Mercedes-Benz Werk Berlin), ECLI:EU:C:2022:196 –
Anmerkung von Prof. Dr. Joachim Gruber, Zwickau
VO (EG) Nr. 883/2004; VO (EU) Nr. 492/2011
Urteil des EuGH vom 16.6.2022, Rs. C-328/20 (Kommission . /. Österreich), ECLI:EU:C:2022:468 –
Anmerkung von Marija Bilić, Innsbruck
Die Alterung der Gesellschaft ist in der öffentlichen Diskussion oft negativ belegt. Vielfach wird das Narrativ eines Konflikts zwischen den Generationen verwendet. Die Alterung wird als eine Gefahr für die Finanzierbarkeit des Sozialstaats und des Gesundheitswesens gesehen, die weitreichende Einschnitte im Sozialsystem erfordere. Aufgrund des Widerstands der immer größer werden Gruppe der älteren Wählerinnen und Wähler sowie der politischen Pragmatik in Demokratien ließen sich diese jedoch nicht oder nur eingeschränkt umsetzen.
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