In den Zeiten der COVID-19-Pandemie haben die EU-Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen ergriffen, die sich auf die Freizügigkeit der Patienten und damit auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ausgewirkt haben. Gegenstand dieses Aufsatzes ist die Frage, was kann (konnte) die EU tun und was macht (machte) sie auch um die Mobilität der Patienten zu unterstützen, zu gewährleisten oder sogar zu ermöglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-02 |
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