DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-02 |
Kommission
• Resiliente Arzneimittelversorgung durch europäische und internationale Koordination
• Der Gesetzesvorschlag zum Zahlungsverzug bringt Sozialversicherung unbegründet in Not
Parlament
• Statusfeststellung und algorithmisches Management im Fokus
• Verständigung im Trilog für die Anwendung künstlicher Intelligenz
• Vorläufige Einigung zum Europäischen Lieferkettengesetz
• Aufbau eines Europäischen Gesundheitsdatenraums
Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt weltweit zu beenden und dabei auch die Auswirkungen häuslicher Gewalt anzuerkennen, ist seit 2019 Inhalt eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation. Bundestag und Bundesrat haben 2023 diese weltweit gültigen Mindeststandards angenommen und damit im deutschen Recht verbindlich gemacht. Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gehört seit 2022 zum IAO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Seitdem sind das Übereinkommen (Nr. 155) über den Arbeitsschutz (1981) und das Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006) weitere Kernarbeitsnormen der IAO.
Die Zahl von wohnungslosen Menschen ist besorgniserregend hoch. Folgerichtig ist die Wohnungslosigkeit zu einer Herausforderung geworden, die die Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Rechtsprechung und die Profession der Sozialen Arbeit vermehrt beschäftigt. Zu den von der Wohnungslosigkeit betroffenen Gruppen gehören auch Migrant*innen, insbesondere Unionsbürger*innen.
Mit seiner Entscheidung vom 19.10.2023 in der Rechtssache Lufthansa CityLine (EuGH v. 19.10.2023, Rs. C-660/20 (Lufthansa CityLine), abgedruckt in diesem Heft S. 77 ff.) 1 hat der EuGH die Frage beantwortet, ob ein in Tarifverträgen festgelegter absoluter Schwellenwert (in Vorlagebeschluss und Urteil als „Auslösegrenze“ bezeichnet), der für alle Beschäftigten einheitlich gilt und ab dem für Arbeit über die Vollzeit hinaus ein Zuschlag zur regelmäßigen Vergütung zu zahlen ist, eine unzulässige Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter darstellt.
Najvyšší správny súd Slovenskej republiky (Slowakei), 28.8.2023, Rs. C-544/23 – Kläger: TT; Beklagte: BAJI Trans, s. r. o.
Urteil des EuGH vom 19.10.2023, Rs. C-660/20 (MK ./. Lufthansa CityLine GmbH), ECLI:EU:C:2023:789 –
Anmerkung von Dr. Sebastian Friese, Münster
Urteil des 6. Senats des BSG vom 23.3.2023 – B 6 KA 14/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:230323UB6KA1422R0 –
Anmerkung von Bianca Strobel, Chemnitz
Kurz vor Jahresende hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaketmit drei Rechtsetzungsvorschlägen veröffentlicht, mit dem sie das Zulassungsverfahren für Chemikalien in der EU straffen möchte. Ziel ist es, das Konzept „eine Substanz – eine Bewertung“ für die Chemikalienpolitik einzuführen. Jede Chemikalie soll demnach nur einmal bewertet werden. Auch die Kenntnisse über Chemikalien sowie das frühzeitige Erkennen neuer verbundener Risiken sollen verbessert und gestärkt werden.
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