Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt weltweit zu beenden und dabei auch die Auswirkungen häuslicher Gewalt anzuerkennen, ist seit 2019 Inhalt eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation. Bundestag und Bundesrat haben 2023 diese weltweit gültigen Mindeststandards angenommen und damit im deutschen Recht verbindlich gemacht. Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gehört seit 2022 zum IAO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Seitdem sind das Übereinkommen (Nr. 155) über den Arbeitsschutz (1981) und das Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006) weitere Kernarbeitsnormen der IAO. Der Beitrag behandelt die im Rahmen des vom Übereinkommen Nr. 191 ergänzten Übereinkommens über Gewalt und Belästigung (2019) sowie den Beschluss (EU) 2023/1075 über den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.02.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-02-02 |
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