Mit seiner Entscheidung vom 19.10.2023 in der Rechtssache Lufthansa CityLine (EuGH v. 19.10.2023, Rs. C-660/20 (Lufthansa CityLine), abgedruckt in diesem Heft S. 77 ff.) 1 hat der EuGH die Frage beantwortet, ob ein in Tarifverträgen festgelegter absoluter Schwellenwert (in Vorlagebeschluss und Urteil als „Auslösegrenze“ bezeichnet), der für alle Beschäftigten einheitlich gilt und ab dem für Arbeit über die Vollzeit hinaus ein Zuschlag zur regelmäßigen Vergütung zu zahlen ist, eine unzulässige Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter darstellt. Die Entscheidung, ihre Vorgeschichte und ihre Auswirkungen auf das nationale Recht sollen im Folgenden näher beleuchtet werden.
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