§§ 106a Abs. 1, 106d, 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V
Für Behandlungsfälle, in denen Versicherte dem Vertragsarzt eine Europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt haben, tatsächlich aber keine Grenzgänger, sondern originäre Mitglieder der deutschen Krankenkasse waren, hat die Krankenkasse der Kassenärztlichen Vereinigung keine Einzelleistungsvergütung zusätzlich zu der bereits geleisteten Gesamtvergütung zu gewähren.
(amtlicher Leitsatz)
Urteil des 6. Senats des BSG vom 23.3.2023 – B 6 KA 14/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:230323UB6KA1422R0 –
Anmerkung von Bianca Strobel, Chemnitz
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.