Seit 1.1.2019 unterwirft Österreich die Familienbeihilfe sowie die damit verbundenen steuerlichen Absetzbeträge einem Anpassungsmechanismus für Personen, deren Kinder sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder im Hoheitsgebiet des EWR oder der Schweiz aufhalten. Der EuGH hat sich mit der Indexierung der Familienbeihilfe befasst und eine Vereinbarkeit dieser mit dem Unionsrecht verneint, da sich insbesondere für Wanderarbeitnehmer eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ergibt. Der gegenständliche Beitrag widmet sich dieser Thematik, bespricht das in diesem Heft auf den Seiten 390 ff. abgedruckte Urteil des Gerichtshofs und skizziert im Lichte des Unionsrechts, warum die österreichische Regelung nicht unionsrechtskonform ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-02 |
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