Schweizer Schokolade schmeckt erfahrungsgemäß nicht wirklich wie Schweizer Schokolade, wenn sie nicht in der Schweiz hergestellt und möglichst noch vor Ort verzehrt wird. Ein ähnliches Gefühl beschleicht einen, wenn man sich die Leckerbissen, die das Europäische Sozialrecht zu bieten hat, außerhalb von EU und EWR zu Gemüte führt. Seit über zehn Jahren kann man dies in der Schweiz mehr oder weniger genussvoll tun, derweil ein spezielles Abkommen die EG-Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/09 dort für anwendbar erklärt. Dass und weshalb Europarecht in dem Alpenland nicht ganz denselben Biss hat wie innerhalb der EU, soll hier kurz erläutert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-10 |
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