Die hohe Arbeitslosigkeit in den südeuropäischen Krisenstaaten, die dort verstärkt die Bereitschaft weckt, auch in anderen Mitgliedstaaten einen Arbeitsplatz zu suchen, und der demografisch bedingte wachsende Bedarf an zumal qualifizierten Arbeitskräften hierzulande, unterstreichen die Notwendigkeit, die grenzüberschreitende Mobilität und das Recht auf Freizügigkeit zu stärken. Neben der erleichterten Anerkennung von Berufsqualifikationen und der verbesserten Arbeitsvermittlung über Grenzen hinweg kann auch eine Reform des Europäischen Koordinierungsrechts einen Schritt in Richtung auf einen Europäischen Arbeitsmarkt insbesondere dadurch tun, dass die sekundärrechtlich eingeschränkte Jobsuche im EU-Ausland dem primärrechtlichen Recht auf Freizügigkeit und dem Gebot der Gleichbehandlung angepasst wird und die Verordnungen künftig die Instrumente des aktivierenden Wohlfahrtstaates angemessen berücksichtigen. Eine derartige Reform, die sinnvoller erscheint als der politisch wie rechtlich fragwürdige Vorschlag für eine Europäische Arbeitslosenversicherung, kann an Initiativen sowohl auf nationaler wie auf Europäischer Ebene und auch an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anknüpfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-10 |
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