Seit nunmehr rd. 35 Jahren regelt die RL 79/7/EWG die Gleichbehandlung von Frauen und Männern für den Bereich der sozialen Sicherheit. Sie zielt auf eine „schrittweise” Verwirklichung dieses Grundsatzes und schützt nur unvollkommen vor Diskriminierungen. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass im Lichte primärrechtlicher Grundrechte eine Reform der Richtlinie dringend geboten ist.
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