Transnationale Rechtsansprüche werden durch das EU-Recht geschaffen und sind vor allem im EU- Arbeits- und Sozialrecht weit verbreitet. Dieses verbindet die Rechtsverhältnisse der Mitgliedstaaten im Arbeits- und Sozialrecht mit- und untereinander, so dass aus der Verknüpfung von EU-Recht mit den Arbeits- und Sozialrechten mehrerer Mitgliedstaaten eigene transnationale Ansprüche hervorgehen, welche durch das Recht eines einzelnen Staates nicht gleichwertig geschaffen werden könnten. In transnationalen Rechtsansprüchen wird ein eigenständiger Vorteil von EU-Recht sichtbar. Diese Einsicht ist folgenreich, weil sie erklärt, dass EU-Recht unmittelbare Rechte schafft, indem es Rechtsstellungen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten miteinander verbindet. Die daraus folgende originäre Rechtsbegründung durch EU-Recht macht auch im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung den Vorteil europäischer vor mitgliedstaatlicher Rechtssetzung deutlich, der zugleich Funktion und Notwendigkeit von EU-Recht erklärt. Transnationale Rechtsansprüche veranschaulichen die zentrale Rolle des EuGH bei Feststellung und Deutung von EU-Arbeits- und Sozialrecht und offenbaren schließlich das Rangverhältnis von EU-Recht und demjenigen der Mitgliedstaaten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
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