Art. 153 AEUV; RL 2003/88/EG; Art. 51 Abs. 1 GRC
Mit einer tarifvertraglichen Regelung, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Vergütungszuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, wird die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung nicht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durchgeführt.
Urteil des EuGH vom 7.7.2022, verb. Rs. C-257/21 und C-258/21 (Coca-Cola European Partners Deutschland GmbH ./. L.B. (C-257/21), R.G. (C-258/21)), ECLI:EU:C:2022:529 –
Anmerkung von Dr. Hannah Tewocht, Leipzig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-06 |
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